Bekanntmachung

aus telegraph 6/1989, vom 27. Oktober 1989

Die Ereignisse der letzten Tage machen es notwendig, daß der freie Verkehr auf den Straßen nirgends gehemmt wird. Das Durchziehen der Straßen in Trupps und das Versammeln der Menschen auf den Plätzen und in den Straßen ist deshalb nicht gestattet.

Wird der Aufforderung zum Auseinandergehen nicht augenblicklich Folge geleistet oder Widerstand versucht, so werden die Widerspenstigen gewaltsam auseinandergetrieben oder verhaftet.

Die Hausbesitzer werden wiederholt aufgefordert, ihre Häuser bei einem entstehenden Auflauf sogleich und überhaupt um 8 Uhr Abends zu schließen.

Berlin, den 16. März 1848

Königliches Polizei – Präsidium
v. Pfuel

Königliches Gouvernment
v. Minutoli

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