Das DDR-Innenministerium weigert sich, Auskunft über frühere Reisebehinderungen zu geben
Aus telegraph 01/1990, vom 8. Januar
Daß DDR-Bürger vor der „Wende“ nur in wenige Länder und nur unter großen Schwierigkeiten reisen durften, dürfte noch in Erinnerung der meisten sein. Viele Oppositionelle durften darüber hinaus nicht in die benachbarten Ostblockstaaten, oft nicht einmal in die CSSR einreisen. Westliche Freunde von DDR-Oppositionellen erhielten oft nach wenigen Besuchen Einreisesperren. Erfreulicherweise scheinen seit dem Fall der Mauer auch diese Reisebehinderungen beseitigt zu sein, aber leider eben nur qua Gnade der Behörden.
Das war jedenfalls der Eindruck einiger früherer Betroffener aus Ost und West, die am 2. Januar im DDR Innenministerium vorsprachen, die Ostberliner Peter und Sabine Grimm und die Westberlinerin Brigitte Klein. Sie fragten nach den Verantwortlichen für die damaligen Reisebehinderungen, nach der Begründung, den Unterlagen und wollten Schadenersatz geltend machen.
Die beiden MDI-Vertreter, ein Herr Weinhold und ein Herr Porschke teilten mit, daß das MdI die Unterlagen nicht mehr besitzt. Wo sie sind, ob sie vernichtet wurden oder nicht, „konnten und wollten“ die Herren nicht sagen. In der neuen Zeit gebe es alle diese Behinderungen nicht mehr. Die Bürger sollten sich darüber freuen, statt herumzustänkern.
Das Ministerium betrachtete das Gespräch als „Eingabe“, die innerhalb von 30 Tagen geprüft werde. Das gelte allerdings nur für die DDR-Bürger nicht für die BRD-Bürger. Keiner der beiden MdI Vertreter erklärte sich bereit, seine Zuständigkeit oder Funktion zu benennen: „Wir sind Ihnen keine Rechenschaft schuldig“.
r.l.
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