Was sollen die Betriebsräte?

Initiative für unabhängige Gewerkschaften nimmt Stellung
aus telegraph 02/1990, vom 22. Januar

In der DDR wird neuerdings die Frage der Schaffung von Betriebsräten diskutiert, sowohl seitens der SED und des wirtschaftlichen Manage­ments als auch von neuen Parteien, Vereinigungen und in den Betriebsbelegschaften.

Die Erfahrungen mit dem Betriebsverfassungsgesetz von 1920 und die wenig rühmliche Rolle der damaligen Betriebsräte sowie die Funktion der Betriebsräte in Westdeutschland als Faktor zur reibungs­armen Steigerung des Unternehmergewinns ist uns Anlaß, die Frage zu stellen, wem die Einrichtung von Betriebsräten heute in der DDR nützen wird.

Sollen diese Betriebsräte die alten stalinistischen Betriebsleitungen legitimieren und so die Weiterführung der bisherigen Bankrottwirt­schaft garantieren, verbunden mit dem Ausverkauf der Betriebe und steigender Inflationsrate, oder sollen sie dazu berufen sein, Machtinstrument der Arbeiter, Ingenieure und Ökonomen zu werden, um den Anlauf unserer Betriebe zum Zwecke einer Produktion zu organisie­ren, die am gesamten gesellschaftlichen Gebrauchswertbedarf orien­tiert ist?

Dafür, daß das letztere Wirklichkeit wird, fehlen im Moment die Voraussetzungen. Das ist erstens eine funktionierende unabhängige Gewerkschaft als Basis für das Entstehen und von unten kontrollierte Arbeiten solcher Räte sowie als überbetriebliche solidarische Organisationen der Arbeiter und Angestellten. Zweitens fehlt dafür im Moment der allgemeine und aktive Druck von unten, also aus den Belegschaften.

Ohne diese Voraussetzungen werden die Räte zwangsläufig zu Organen von oben, also zum Schutz der Managerinteressen werden.

Die Politiker der SED und weitblickende Betriebsdirektoren wissen das. Sie wollen durch die Einrichtung von ihren Betriebsräten einerseits einer wirklichen Rätebewegung, welche ihre Macht infrage stellen würde, zuvorkommen und andererseits das Entstehen von unabhängigen Gewerkschaften für nicht nötig erklären und verhindern. Nach ihren Vorstellungen sollen die Betriebsräte die Rechte haben, der Betriebsleitung lediglich Vorschläge zu unterbreiten, sich über die Absichten der Betriebsleitung zu informieren und die Informationen an die Belegschaften weiterzugeben., Es ist absehbar, daß wirkliche Mitbestimmungs- und Selbstbestimmungsrechte der Arbeiter und Angestellten dabei in der Praxis keine Rolle zu spielen haben. Die Betriebsräte sollen den innerbetrieblichen Frieden gewährleisten und sie werden keine Rechte zur Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen bekommen. Sie werden als Stimmungsbarometer der Betriebsleitung dienen und damit nicht Kontrolleinrichtung der Werktätigen, sondern Kontrollorgan über sie sein. Genau diese Funktion hatte bisher die FDGB-Betriebsgewerkschaftsleitung zu erfüllen.

Verständlich sind die Bestrebungen von einigen Belegschaften, auf Grund des Versagens des FDGB und des Fehlens einer neuen Gewerk­schaft Betriebsräte als Interessensvertretung der Gesamtbelegschaft zu wählen. Diese Versuche müssen unterstützt werden, ohne zu verges­sen, wo die Gefahren liegen.

Eine der jetzigen Hauptaufgaben für alle sich als demokratisch verstehende Kräfte sollte jedoch der Kampf für eine unabhängige Gewerkschaft, also für einen überbetrieblichen Zusammenschluß sein. Denn die Demokratie in der Gesellschaft ist unmöglich ohne Demokratie im Betrieb.

bastel

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