Reiseerleichterungen

aus telegraph 3/1989 (#03)

Sie wurden in der Erklärung des Politbüros angekündigt. Prompt bekam man am 13. Oktober praktische Konsequenzen präsentiert. Das Ministerium des Inneren teilte nämlich mit, daß nun, nach Schließung der Grenze DDR-CSSR, es möglich ist, aus persönlichen Gründen eine Reise ins Nachbarland zu beantra­gen. Per Reisebüro oder auf Einladung ist man antragsberechtigt. Allerdings dürfen Rentner und Invaliden, wie in anderen Fällen, auch hier ohne besondere Gründe einfach reisen.

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