Anhang: 727.165.791.041 DM für die DDR

aus telegraph 4/1990

Das Deutsche Reich hat in dem von ihm geführten Zweiten Weltkrieg Europa in Schutt und Asche gelegt. Zur Reparation der Schäden haben die deutschen Nachfolgestaaten 101 Milliarden DM (zum Wert von 1953) an die Siegermächte bezahlt – davon die BRD zwei Milliarden, die DDR 99 Milliarden. Der Bremer Historiker Arno Peters hat errechnet, was die BRD demnach der DDR schuldet – in Preisen von 1989. In einer Stellungnahme dazu hat auch der frühere CDU-Generalsekretär Kurt Biedenkopf die Schuld im Prinzip anerkannt. Würde sie von der BRD beglichen, erübrigten sich alle „Hilfs-“ und Investitionsprogramme.

§1: Deutschland hat in seiner Gesamtheit den Zweiten Weltkrieg begonnen, geführt und verloren. Es hat in seiner Gesamtheit bedingungslos kapituliert und hat deshalb auch insgesamt für die Reparationen der Siegermächte aufzukommen.

§2:Die nach der Niederlage erfolgte Teilung in vier Besatzungszonen und die später hieraus hervorgegangene Zweiteilung Deutschlands kann an dieser Rechtslage nichts ändern.

§3: Die Höhe der von den Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreich (später Bundesrepublik Deutschland) erbrachten Reparationen wurden von der Interaliierten Reparationsagentur (I.A.R.A.) mit 517.000.000 Dollar/1938 beziffert. Diesen 517.000.000 Dollar/1938 entspricht ein Betrag von 2.161.060.000,- DM/1953

§4: Die Höhe der von der Besatzungszone der UdSSR (später Deutsche Demokratische Republik) erbrachten Reparationen wurde (1985) vom Bundesministerium für Innerdeutsche Beziehungen mit 66.400.000.000,- RM/1944 beziffert. Diesen 66.400.000.000,- RM/1944 entspricht ein Betrag von 99.138.888.889,- DM/1953

§5: Deutschland hat mithin nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum 31.12.1953 an Reparationen aufgebracht:
Bundesrepublik Deutschland = 2.161.060.000,- DM/1953
Deutsche Demokratische Republik = 99.138.888.889,- DM/1953
Insgesamt = 101.299.948.889,- DM/1953

§6: Bei einer Einwohnerzahl von 67.765.400 (1953) waren von jedem Deutschen aufzubringen: 101.299.948.889,- DM/1953 : 67.765.400 Deutsche = 1.494,86 DM/1953

§7: Entsprechend ihrer Einwohnerzahl von 49.763.400 (1953) hätte die Bundesrepublik Deutschland aufbringen müssen:
49.763.400 Einwohner x 1.494,86 DM/1953 = 74.389.435.856,- DM/1953
Die Bundesrepublik hat nur aufgebracht = 2.161.060.000,- DM/1953
Die Differenz in Höhe von = 72.228.375.856,- DM/1953
schuldet die Bundesrepublik Deutschland der Deutschen Demokratischen Republik seit ihrer Aufbringung. (Spätester Fälligkeitstag 31.12.1953 – Abschluß der Reparationsentnahmen)

§8: Entsprechend ihrer Einwohnerzahl von 18.002.000 (1953) hätte die Deutsche Demokratische Republik aufbringen müssen:
18.002.000 Einwohner x 1.494,86 DM/1953 = 26.910.513.033,- DM/1953
Die DDR hat aber aufgebracht = 99.138.888.889,- DM/1953 Die Differenz in Höhe von = 72.228.375.856,- DM/1953
hat die Deutsche Demokratische Republik stellvertretend für die Bundesrepublik Deutschland gezahlt und wartet seit dem 31.12.1953 (=Abschluß der Reparationen) auf die Rückerstattung dieser für die Bundesrepublik Deutschland ausgelegten Summe.

§9: Den 72.228.375.856,- DM/1953 entspricht nach den Berechnungen der Deutschen Bundesbank ein Betrag von 211.477.965.586,- DM/1989 (Lebenshaltungsindex) beziehungsweise 482.343.579.042,- DM/1989 (Baukostenindex).

§10: Für die Verzinsung der Reparationschuld seit dem Fälligkeitstage (31.12.1953) ist der Zinssatz zugrundegelegt, den die Deutsche Demokratische Republik für den 5-Milliarden-Kredit zahlte, der ihr vom Bundesfinanzministerium über deutsche Großbanken 1983-1988 überlassen wurde: 65/8% (= 1% über dem Liborsatz, der 1983 55/8% betrug).
Verzichtet man angesichts dieser angemessenen Verzinsung auf den Ausgleich der zwischen 1953 und 1989 stattgehabten Geldentwertung (siehe ß 9), so ergibt sich aus dem am 31.12.1953 fälligen Schuldbe¬trag von 72.228.375.856,- DM/1953 zum Jahresende 1989 eine Schuld von 727.165.791.041,- DM/1989.
Durch Verzicht auf den Indexausgleich nach ß 9 entspricht dies einem Realzins von 3,5% (nach dem Lebenshaltungsindex) beziehungsweise 1% (nach dem Baukostenindex)

§11: Die tatsächlichen Schäden, die der Deutschen Demokratischen Republik dadurch entstanden sind, daß die Bundesrepublik Deutschland ihr die seit dem 31.12.1953 geschuldeten Reparations-Ausgleichszahlung bis heute vorenthalten hat, betragen ein Mehrfaches der nominellen Schuld der Bundesrepublik.

§12: Die Bundesrepublik Deutschland, die ihre Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg auf Kosten der Wirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik entwickelte, hat die Möglichkeit, ihren Willen zur Abtragung dieser historischen Schuld gegenüber der Bevölkerung der DDR dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß sie die Reparations-Ausgleichs-Zahlung von 727.165.791.041,- DM/1989 (die nur eine Verzinsung nach ß 10 enthält) von sich aus einen angemessenen Beitrag zur Kompensation der Geldentwertung nach ß 9 hinzufügt.

(Nachdruck aus: „Blätter für deutsche und internationale Politik“ 1/90. Vorgelegt am 28. November 1989)