Bundesdeutsche Wirtschaftsexperten „lernen“ von der DDR

aus telegraph 6/1990
vom 30.03.1990

Und zwar Umweltschutz. Der 21. Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesregierung legte dem Bundestag den Entwurf eines „dritten Gesetzes zur -nderung des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes“ vor. Durch die Umwandlung des Planfeststellungsverfahrens für Abfallentsorgungsanlagen in ein Genehmigungsverfahren wird das Abfallgeschäft dann wieder Betreiberfreudiger. Besonders gelungen ist folgender neu einzufügender Satz: „Daneben ist die Verwertung oder Behandlung von Abfällen in Anlagen zulässig, die überwiegend einem anderen Zweck als der Abfallentsorgung dienen und die einer Genehmi­gung in einem Verfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit nach º4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen (und deren Genehmigung aber für ganz andere Zwecke als die Sonderabfallverbrennung erfolgte, somit nach ganz anderen Parametern, als sie die sehr differenzierten Bestimmungen für Abfallverbrennungsanlagen erfordern;sch); in diesen Fällen finden die ºº 6, 11 Absatz 3 und 13 entsprechende Anwendung.“. Begründet wird er mit den „zum Teil notstandsähnlichen Engpässen bei der Abfallentsorgung in der BRD, insbesondere im Sonderabfall­bereich“. Ein Grund für die -nderung des Abfallgesetzes besteht in der „innerstaatlichen Umsetzung der EG-Richtlinie über die Umwelt­verträglichkeitsprüfung“ (zu welchen Schweinereien der EG-Binnenmarkt doch alles gut ist), was ein Zurücknehmen des bundesdeutschen Emmissionsniveaus bedeutet.

Irgendwie erinnert mich das alles an die in der DDR hinlänglich bekannten Ausnahmegenehmigungen der Ministerien, mit denen Gifte zeitweilig für ungiftig erklärt wurden, wenn es der Produktionsprozeß gerade erforderte.Zumindest scheint sich die Bundesregierung den DDR‑ Entsorgungsstandart zum Vorbild zu nehmen.

sch

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