aus telegraph 8/1989
vom 16. November 1989
Wir berichteten in den letzten Nummern des telegraph über die Inhaftierung von Götz Schlötke. Erfreulicherweise ist Götz, im Rahmen der Amnestie, am 10.11. aus der Haft entlassen worden. Götz Schlötke, freischaffender Fotograf, hatte sich am 4.10., aus dem Rundkino kommend, zum Dresdener Hauptbahnhof begeben. Zu dieser Zeit waren die Scheiben der Geschäfte auf der Prager Straße schon entglast und die Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den Demonstranten befand sich vor dem Hauptbahnhof auf ihrem Höhepunkt. Dort wurde er von der VoPo aufgeladen und zugeführt. Nachdem er 2 Tage verhört und geschlagen wurde, lehnte er jeglichen Rechtsbeistand ab. Er wurde im Schnellverfahren nach § 215-Rowdytum und § 217Zusammenrottung zu einem Jahr Haft verurteilt. Sein Urteil unterschrieb er in Handschellen. Auf Druck des Wachpersonals legte er keine Berufung ein. Jetzt, nach seiner Freilassung, fordert er die Wiederaufnahme des Verfahrens und Haftentschädigung.
D.T.
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