Keine Wehrpflicht in der DDR?
aus telegraph 8/1990
Im Folgenden geben wir noch einmal Hinweise zur momentanen Möglichkeit, den Wehrdienst zu umgehen. Gestützt haben wir uns dabei auf die Verordnung über den Zivildienst in der DDR (GBL., Teil I, Nr. 10, 28. Februar 1990).
1. Jeder Wehrpflichtige hat das Recht, Zivildienst zu leisten (§1, Abs.1)
2. Dies betrifft auch Wehrpflichtige in Grund- und Reservistenwehrdienst sowie Reservisten (§2, Abs.1)
3. Die Erklärung Zivildienst leisten zu wollen ist schriftlich an das Wehrkreiskommando bzw. den zuständigen Kommandeur zu richten (§2, Absatz 2, §4, Abs. 1+3
4. Nach Feststellung der Übernahme in den Zivildienst untersteht der Betreffende dem Direktor des Amtes für Arbeit des Rates des Kreises. Mitteilungspflicht beachten (§8, Abs. 1+2)
5. Wer nach dieser Prozedur zum Zivildienst nicht erscheint oder diesen mit Nichterscheinen beendet, zahlt bis zu 500.- Mark. Wer dies aus Vorteilsstreben tut, zahlt bis zu 1000,- Mark (§21, Abs. 1+3).
Danach hat sich das Problem erst einmal erledigt.
Hinweis: Genau Formalismen und Fristen im angegebenen Gesetzblatt nachlesen. Eventuell neu erlassene Durchführungsbestimmungen erfragen und beachten. Möglichst im Vorfeld schon nach Rechtsanwalt umsehen.
Totale Verweigerung ist gesetzlich nur über den Umweg des vorher beantragten oder angetretenen Zivildienstes möglich!