aus telegraph 3/1990
von p.h.
Offenbar aus Versehen hat der zentrale Runde Tisch die Wehrpflicht in der DDR abgeschafft, wenn auch vorläufig nur befristet. Hier der Wortlaut des Beschlusses von 22. Januar 1990 (Vorlage 9/10):
1. Die zweite Lesung des Gesetzes über den Zivildienst ist auszusetzen.
2. Wehrpflicht und folglich ziviler Ersatzdienst können erst auf der Grundlage der noch zu erarbeitenden neuen Verfassung gesetzlich geregelt bzw. neu geregelt werden.
3. Bis dahin ist die Zivildienstleistung per Verordnung zu regeln. Wehrdiensttotalverweigerer werden – wie schon in den vergangenen drei Jahren – strafrechtlich nicht verfolgt.
Das Teufelchen steckt im letzten Satz. Wenn Totalverweigerung nicht bestraft wird, ist die Wehrpflicht praktisch aufgehoben. Rekruten, Soldaten, Unteroffiziere, Offiziere und Generale der Nationalen Volksarmee: Nehmt diese einmalige Chance wahr!