Verfahrensweise bei Erklärungen der Totalverweigerung durch Zivil­dienstpflichtige

Ein Dokument (spricht für sich selbst)

aus telegraph 13/1990

Nach gegenwärtigem Verfassungsrecht der DDR besteht die Wehrpflicht kraft Gesetzes, von der sich der Bürger nur durch rechtskräftige Feststellung für den Zivildienst auf der Grundlage seiner schrift­lichen Erklärung, Zivildienst leisten zu WOLLEN, befreien kann. Der Zivildienstpflicht als subsidäre Pflicht unterliegt er kraft Feststellungsbescheid.
Da die Erklärung einer Totalverweigerung dem Grundsatz der zuvor abgegebenen positiven Leistungsbereitschaftserklärung zuwiderläuft, ist für die Aufrechterhaltung des Feststellungsbescheides kein Raum mehr gegeben.

Durch den, den Feststellungsbescheid erteilenden Direktor des Amtes für Arbeit, ist der Feststellungsbescheid mit Wirkung der Abgabe der Totalverweigerungserklärung zurückzuziehen.

Damit erlischt die Zivildienstpflicht und der Bürger unterliegt wieder der gesetzlichen Wehrpflicht, bei deren Verweigerung er gegebenenfalls strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet.

Aus dem „ZIVILDIENST“ – Bulletin der DDR vom 10. Mai 1990, Jahrgang 1, Nr. 1, (herausgegeben vom Ministerium für Arbeit und Soziales, Bereich Zivildienst)

Nachstehenden Artikel drucken wir ab, weil er eine zentrale Stütze der kapitalistischen,“sozialen“ Marktwirtschaft anhand eines aktuel­len Beispiels erklärt. Es geht um Boden als Wirtschaftsfaktor und
Garant von leistungslosem Einkommen. Er zeigt, gewürzt mit aktuellen Zahlen, wem das Einkommen zufließt und wer darum betrogen wird. Vielleicht zeigt der Autor sogar einen Ansatz zu mehr wirtschaft­licher Gerechtigkeit, aber so genau können wir das nicht sagen.