von Dirk Teschner
(Aus telegraph 3/4 1998)
In der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR gab es nur eine einseitige Faschismusrezeption, die im Kern als Ursachen von Hitler, Holocaust und 2. Weltkrieg „die offene terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischsten, am meisten imperialistischsten Elemente des Finanzkapitals“ ausmachte. Aus diesem Grund kann es nicht verwundern, daß es bis heute nie zu einer offenen Diskussion darüber kam, was in einem deutschen sozialistischem Staat nach dem deutschen faschistischen Staat, nach dem Holocaust, mit den in Deutschland lebenden deutschen Menschen passieren sollte. Hinzu kam, daß der sozialistische Staat auf deutschem Boden nicht durch eine Revolution, sondern vielmehr während der Besetzung der Roten Armee der Sowjetunion aufgebaut wurde.
Es wäre unumgänglich gewesen, eine offene, demokratische Aufarbeitung und Diskussion zu führen: über die Machtergreifung Hitlers und die Unterstützung durch den Großteil des deutschen Volkes und den Wiederaufbau nach der Befreiung Deuschlands. Aber dem stand Stalin im Weg und das Mißtrauen der Überlebenden, Antifaschisten und Juden, gegenüber einem Großteil des deutschen Volkes. Es bleibt der Eindruck einer schizophrenen SED-Führung, die einerseits dem Volk mißtraute, gleichzeitig aber auch Alt-Nazis in führende Positionen hievte – und deswegen nie eine wirklich die Gesellschaft erfassende antifaschistische Umwälzung in die Wege bringen konnte.
Als im April 1945 der Endkampf um Berlin einsetzte, übten einzelne Beauftragte des ZK der KPD und die Frontbeauftragten des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ Kontrollfunktionen aus. Gleichzeitig wurden in Moskau die Voraussetzungen für die Planung und Vorbereitung des Einsatzes deutscher kommunistischer Funktionäre und anderer bewährter Antifaschisten aus den Reihen der Kriegsgefangene geschaffen. Sowohl in der Schulungsstätte der KPD in Kusnarenkovo als auch in der zentralen Antifa-Schule in Krasnogorsk wurden Kader vorbereitet, so daß bei Kriegsende auf eine Liste von Kommunisten und Antifaschisten zurückgegriffen werden konnte, die auf die Arbeit in Deutschland vorbereitet waren.
Eine führende Gruppe deutscher Kommunisten wurde gebildet, die ihre Aufgaben von der auf Berlin vorstoßende 1. Belorussischen Front Marschall Shukovs aus wahrnehmen sollte. Dieser Führungsgruppe wurden je eine Arbeitsgruppe von drei Kommunisten für die Gebiete Mecklenburg-Pommern/ Gustav Sobottka, Berlin-Brandenburg/ Walter Ulbricht und Sachsen-Halle-Merseburg/ Anton Ackermann nachgeordnet, die entsprechend den Operationsbereichen der sowjetischen Heeresgruppen den jeweiligen Frontstäben der 1. Belorussischen, der 2. Belorussischen und der 1. Ukrainischen Front zugeteilt werden sollten.
Vordringliche Aufgabe dieser Kader war der schnellen Aufbau von Stadt- und Gemeindeverwaltungen. „Ein Teil von ihnen übernimmt Funktionen in der Stadt für längere Zeit, während andere beauftragt werden, in den kleinen Städten und Gemeinden des betreffenden Kreises bei der Schaffung der Gemeindeverwaltungen zu helfen bzw. zu kontrollieren, ob die geschaffenen Gemeindeverwaltungen aus zuverlässigen Antifaschisten bestehen und wirklich im Sinne der Richtlinien arbeiten“, so hieß es in den Richtlinien über den Aufgabenbereich der Gruppenmitglieder. Der Aufbau erster neuer Verwaltungen und die Konsolidierung der KPD bedeutete gleichzeitig das Ende der Antifa-Ausschüsse. Die Auflösung der antifaschistischen Komitees war auch eine Eliminierung erster Ansätze einer selbständigen antifaschistischen Bewegung innerhalb der deutschen Bevölkerung.
Zu der Not und dem Elend des deutschen Zusammenbruchs kamen für die deutschen Kommunisten spezifische Schwierigkeiten dazu: So war es für sie außerordentlich schwierig, Kontakt zur Bevölkerung zu bekommen oder gar ein Vertrauensverhältnis herzustellen.
Am 30. Oktober 1945 verfügte die SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland) mit dem Befehl Nr. 124 umfangreiche Beschlagnahmen diverser Eigentumskategorien. Der Beschlagnahme verfielen deutsches Staatseigentum, der Besitz faschistischer und militärischer Organisationen, das Eigentum der Verbündeten des „Großdeutschen Reiches“, sowie der Besitz von Amtsleitern der NSDAP, deren führende Mitglieder und einflußreichen Anhängern. Die neuen deut
schen Verwaltungsorgane mußten den sowjetischen Militärkommandanten bis zum 20. November 1945 entsprechende Listen einreichen.
Die Frage welche Betriebe zu enteignen waren, sorgte gut zwei Jahre für Unruhe. Die betroffenen Belegschaften schalteten sich in die Auseinandersetzungen ein. In Sachsen fanden 1947 Streiks und Arbeitsniederlegungen statt, weil die Arbeiter befürchteten, daß eine Anzahl von Betrieben früherer Nazis diesen wieder zurückgegeben werden soll.
Im Jahre 1948 verkündete die SMAD mit dem Befehl Nr. 64 das Ende der Enteignung und mit dem Befehl Nr. 35 das Ende der Entnazifizierung. Nach Einschätzung der Verantwortlichen war der „volkseigene Sektor“ vorerst groß genug, und andauernde Auseinandersetzungen in dieser Frage würden nur Unruhe ins Bürgertum tragen. Im Zeichen des sich entwickelnden Kalten Krieges war das bündnispolitisch unerwünscht.
Gleichzeitig wurden ab Kriegsende Speziallager der SMAD geschaffen, wo vor allem Kriegsgefangene, später auch Naziverbrecher interniert waren. Nach Schätzungen sollen 45 000 Nazis und Kriegsverbrecher von sowjetischen Militärgerichten auf deutschen Boden verurteilt worden sein. Von SBZ/DDR Gerichten wurden zwischen 1945 und 1955 12761 NS- und Kriegsverbrecher verurteilt, darunter 106 Personen zum Tode. In den drei westlichen Besatzungszonen wurden, bei ungleich höherer Bevölkerungszahl und ungleich höherer Zahl alter Nazis, nur 6450 verurteilt, 1949 saßen nur noch 300 Kriegsverbrecher im Gefängnis
In der Sowjetischen Besatzungszone wurden die von allen Alliierten gemeinsam beschlossene personelle und strukturelle Entnazifizierung sehr viel radikaler durchgeführt. Dies betraf drei Bereiche: 1. Bodenreform (Stichwort „Junkerland in Bauernhand“) 2. Enteignung und Verstaatlichung der großen Industriebetriebe (Stichwort „Enteignung der Naziaktivisten und Kriegsverbrecher“) 3. Personelle Säuberung in der staatlichen und kommunalen Verwaltung.
Von 1945 bis 1948 waren 520.000 Mitglieder der NSDAP aus allen Bereichen der Verwaltung und der Industrie der Sowjetischen Besatzungszone entfernt worden. Von den rund 40.000 Lehrern allgemeiner Schulen (rund 70% hatten zum Kriegsende der NSDAP angehört) wurden 20.000 entlassen. In der Justiz waren rund 16.000 beschäftigt, davon ca. 2.500 Richter und Staatsanwälte (zu etwa 80% Mitglieder der NSDAP). Etwa 2.000 (80%) der Richter und Staatsanwälte wurden entlassen. Bei den Rechtsanwälten wurde nicht in gleicher Weise verfahren, noch Ende 1949 befanden sich unter den 999 zugelassenen Rechtsanwälten 224 (22%) ehemalige Mitglieder der NSDAP oder ihrer Gliederungen.
Bei, für den Wiederaufbau benötigtem Fachpersonal, Spezialisten, Technikern, Ärzten, wurde im Konflikt zwischen politischem Entnazifizierungsprinzip und wirtschaftlichem Interesse die Fachkompetenz zuweilen höher bewertet, als die politische Belastung, Beispiel.: Land Sachsen-Anhalt, Stand 31. Januar 1947, NSDAP-Anteil in %: Volksbildung: 0,2; Polizei: 0,8; Gesundheitswesen: 25,0; Industrie: 10,0; Postwesen: 17,1; Justiz/Gerichte/Staatsanwaltschaft: 6,0 usw.
Einfache NSDAP-Mitglieder und Mitläufer erhielten im August 1947 ihr aktives und passives Wahlrecht wieder, nachdem im September 1946 die ersten Gemeindewahlen, im Oktober 1946 die ersten Wahlen zu den Land- und Kreistagen in der Sowjetischen Besatzungszone stattgefunden hatten. „Es lebe die SED, der große Freund der kleinen Nazis“ formulierte damals ein ehemaliges NSDAP-Mitglied anläßlich einer von der SED einberufenen Versammlung . 1953 zählte die SED etwa 150.000 Mitglieder, die ehemalige Wehrmachtsangehörige im Offiziers- bzw. Unteroffiziersrang waren oder der NSDAP bzw. einer ihrer Gliederungen angehört hatten, damaliger Gesamtmitgliederstand: rund 1,2 Millionen. Im Mai 1948 wurde für einen Teil ehemaliger Nazis die NDPD (National-Demokratische Partei Deutschlands) als weitere Blockpartei gegründet, die bis zum Ende der DDR in der Volkskammer mitregierte.
Es ist einzigartig, wie schnell nach Gefangennahme von Nazi-Offizieren und Soldaten „Lehren“ aus der Vergangenheit gezogen wurden und aus Feinden Verbündete wurden. Ein kurzer Aufenthalt in den Antifa-Schulen oder Kriegsgefangenenlagern in der Sowjetunion reichte aus. .
Im Jahre 1965 waren so noch 53 Alt-Nazis Abgeordnete der Volkskammer, 12 Mitglieder und Kandidaten des ZK der SED, 2 Mitglieder des Staatsrates der DDR und 5 besaßen Landesministerposten. Etliche Alt-Nazis halfen beim Aufbau der „Volkspolizei“ und der NVA. In den Medien besaßen sie großen Einfluß. Sie bekleideten die Stellungen von Chefredakteuren und bildeten z.B. in den Redaktionen des „Neuen Deutschland“ und der „Deutschen Außenpolitik“ eigene Arbeitsgruppen. In all diesen „roten“ Institutionen ließen sich Nazis finden, dort gab es ehemalige SS-Mitglieder, SA-Führer, Vertrauensleute der Gestapo, Angehörige von Propagandakompanien, Mitarbeiter des NS-Rundfunks, des „Völkischen Beobachters“, des „Schwarzen Korps“, Beamte des Propagandaministeriums, Mitglieder des „SS-Rasse und Siedlungs-Hauptamtes“, Angehörige der „Legion Condor“.
In all den Jahren des 40jährigen Bestehens der DDR wurden die zuständigen DDR-Einrichtungen durch verschiedene Archive und Organisationen – vom Dokumentationszentrum des Bund Jüdischer Verfolgter des Naziregimes in Wien bis zu dem Westberliner Verein
„Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen“ – auf die Arbeit von Alt-Nazis in führenden Gremien der DDR hingewiesen. Es wurden regelmäßig Listen von belasteten Personen überreicht. Die Reaktion war immer gleich Null. Während Hinweise auf Nazis im eigenen Apparat ignoriert wurden, wurde zur Verfolgung und Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen in der BRD eine Extraabteilung geschaffen. Deren Aufgabengebiete wurden mit dem Befehl Nr. 39/67 vom 23.12.1967 des Ministeriums der Staatssicherheit festgelegt: „…1. Mit Wirkung vom 1.2. 1968 wird in der Hauptabteilung IX des Ministeriums für Staatssicherheit die Abteilung 11 gebildet. Sie ist verantwortlich für die einheitliche, systematische Erfassung, Archivierung, politisch-operative Auswertung und Nutzbarmachung aller im Bereich des Ministeriums für Staatssicherheit vorhandenen und noch zu beschaffenden Materialien des Faschismus aus der Zeit bis 1945, um die in Westdeutschland und auf dem Territorium Westberlin im Staats-, Wirtschafts- und Militärapparat sowie in Parteien und Organisationen tätigen und durch ihre faschistische Vergangenheit belasteten Personen noch zielgerichteter zu entlarven.“
Bis Mitte/Ende der sechziger Jahre sollen in der BRD an Alt-Nazis tätig gewesen sein: 21 Minister und Staatssekretäre, 100 Generale und Admirale der Bundeswehr, 828 hohe Justizbeamte, Staatsanwälte und Richter, 245 leitende Beamte des Auswärtigen Amtes, der Botschaften und Konsulate, 297 hohe Beamte der Polizei und des Verfassungsschutzes.
Unter den Alt-Nazis, die in der DDR blieben und beträchtlichen Anteil am Aufbau besaßen und führende Positionen bekleideten gab es immer zwei Seiten. Eine ganze Reihe bereuten schon während des 2. Weltkrieges ihre Teilnahme am faschistischen Verbrechen und zeigten das an aktiven Widerstandsaktionen oder in der Gefangenschaft. Dem anderen Teil war die Ideologie scheinbar zweitrangig. Er arrangierte sich ziemlich schnell mit der neuen politischen Situation nach 1945 und kam sehr schnell wieder an Posten.
Die SchwierigkeitdesUmgangs mit ehemaligen Wehrmachtsangehöriger, die sich nach 1945 in der SBZ/DDR engagierten, zeigt das Beispiel Gustav Just, der in den 50er Jahren stellvertretender Chefredakteur der Wochenzeitung „Sonntag“ war und zur oppositionellen Gruppe innerhalb der SED um Janka und Harich gehörte.
Gustav Just nahm, als Leutnant der Wehrmacht, der Panzerjäger-Abteilung 156, 1.Kompanie, 2. Zug, im Rahmen des Einsatz in der Sowjetunion, in Masikowka in der Nähe von Cholm, am 15. Juli 1941 an der Erschießung von 6 Juden teil. Er erhielt im Laufe des Krieges f. militärische Auszeichnungen: „Eisernes Kreuz I: Klasse“, „Infantrie-Sturmabzeichen“, „Ostmedaille“, „Verwundetenabzeichen in Schwarz“.
Nach 1945 trat Just in die KPD/SED ein. Auf dem Lebenslauffragebogen verschwieg er fast alle Angaben, die seine Tätigkeiten bei der Wehrmacht betrafen. 1957 wurde er wegen oppositioneller Tätigkeit verhaftet. Bei seiner Festnahme durch die Staatssicherheit wurden
seine Kriegstagebücher mit ausführlichen Schilderungen seiner Kriegserlebnisse gefunden. Auf die Frage, warum er auf seinem Fragebogen die Angaben über seine Kriegsteilnahme nicht eintrug, äußerte Just: „Durch die unwahren Angaben über meine Haltung in der Zeit des Faschismus wollte ich ein besseres Bild über mich geben, als es den Tatsachen entsprach. Ich hatte nach meiner Umsiedlung in die damalige Sowjetische Besatzungszone den festen Willen, hier tatkräftig mitzuarbeiten und war mir nicht bewußt, daß der erste Schritt dazu die offene, schonungslose Abrechnung mit der eigenen Vergangenheit ist. Im Gegenteil, ich wollte die unangenehmen Punkte dieser Vergangenheit zudecken, um später einmal, wenn man mich aus meiner Arbeit kennen würde, darüber zu sprechen. Mit dem Verschweigen obiger Angaben verfolgte ich außerdem das Ziel, Lehrer zu werden.“ Just wurde wegen „staatsfeindlichen, konterrevolutionären Aktivitäten“ 1957 verurteilt. Die Teilnahme an der Erschießung 1941 war für das Gericht unerheblich und wurde nicht geahndet.
Nach dem Herbst 1989 wurde Just als Alt-Oppositioneller gefeiert. Er trat in die SPD ein und wurde Alterspräsident des Landtages Brandenburg. 1990/91 beschäftigten sich verschiedenen Gerichte mit Gustav Just wegen Beihilfe zum Mord. Wegen Verfolgungsverjährung wurde das Verfahren eingestellt.
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