Aus der Richtlinie Nr. 1/76 des MfS zur Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge
aus telegraph 8/1990
„Bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung sind:
– systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben;
– systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Mißerfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen;
– zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen in Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive;
– Erzeugen von Mißtrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen;
– Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder;
– Beschäftigung von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen mit ihren internen Organisationen mit dem Ziel der Einschränkung ihrer feindlich-negativen Handlungen;
– örtliches und zeitliches Unterbinden bzw. Einschränken der gegenseitigen Beziehung der Mitglieder einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen, z.B. durch Arbeitsplatzbindungen, Zuweisung örtlich entfernt liegender Arbeitsplätze usw.“