Feministin oder was?

Für Frauen in der DDR war es zunächst schwierig zu erkennen, dass das Gerede von der vollzogenen Gleichberechtigung von männerdominierten Vorstellungen ausging. Dass die Tatsache, ihren „Mann“ zu stehen, noch lange nicht bedeutete, auch das „Recht“, die reale Möglichkeit auf einen eigenen Lebensentwurf zu haben, der alles Frausein einschloss und erforderte, dass auch Männer sich emanzipieren.

Von Judith Braband

Aus telegraph #135/136 2019/2020 (telegraph bestellen?)

Lange Vorbemerkung über Gleichberechtigung in der DDR

In der DDR waren die Gleichberechtigung der Frau und das Recht auf Arbeit gesetzlich verankert. Die Frauen hatten das Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft und der §218 Strafgesetzbuch, der den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe stellte, war abgeschafft. Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch der DDR schaffte die Vormachtstellung des Mannes in der Familie ab.
Die gesetzliche Grundlage war also scheinbar gut; sie war aber nicht zuerst Ergebnis von Kämpfen der Frauen für ihre Rechte, sondern Teil des „sozialistischen Menschenbildes“ bzw. Reaktion auf die Kämpfe von Frauen in Westdeutschland für die Abschaffung des §218. Diese Basis bedeutete: Frauen können/sollen sich emanzipieren, sich Männerdomänen aneignen und im Übrigen ihren „Mann“ stehen. Das mindert nicht das Ergebnis, erklärt nur, warum auch in der DDR die Gleichstellung der Geschlechter nicht annähernd vollzogen war. Sie wurde noch nicht einmal thematisiert mit Verweis auf die guten gesetzlichen Grundlagen und die Behauptung, die Frauenfrage sei gelöst.

In der Praxis sah das so aus:
– Der Arbeitskräftemangel, hervorgerufen durch die massenhafte Abwanderung von zumeist männlichen Fachkräften in den Westen vor 1961, erforderte auf der politischen Ebene besondere Maßnahmen zur Förderung von Frauen, um diese als qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen – dies hatte auf jeden Fall höheres Selbstbewusstsein und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen zur Folge.
– „Pflicht“ auf einen eigenen Lebensentwurf – das „Hausfrauenmodell“ wurde vor allem von Frauen mehrheitlich als rückschrittlich angesehen. Nahezu 90% der jungen Mädchen und Frauen waren gut ausgebildet. Dennoch wurde der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung in der Arbeitswelt spätestens ab Anfang der 80er Jahre nicht mehr entgegengewirkt. Vermehrt haben Betriebe den Anteil von Mädchen/Frauen in technischen Ausbildungsberufen drastisch verringert, da durch Sozialmaßnahmen wie das „Babyjahr“ ausfallende Frauen einen hohen wirtschaftlichen Schaden verursachten1.
– Statt Emanzipation von Frau und Mann propagierte das neue Familiengesetzbuch ein sozialistisches Familienleitbild.
– Ehe als Institution wurde nicht abgeschafft – sie wurde sogar in kleinbürgerlicher Manier besonders bei sog. Kadern als Druckmittel zur Disziplinierung angewendet.
– Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – aber 72% der 1989 berufstätigen Frauen (ca. 92% der Frauen im erwerbsfähigen Alter) waren in sog. typischen Frauenberufen tätig, die auch im Osten traditionell schlechter bezahlt waren. Dies wirkte sich jedoch, anders als in westlichen Ländern, gering auf den sozialen Status aus, da privates Eigentum kaum vorhanden war und Grundleistungen wie Essen, Wohnen, ÖPNV, Bildung/Erziehung, Kultur und Gesundheitsversorgung subventioniert waren.
– Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft (nicht Elternschaft!) – war durch die flächendeckende Versorgung mit Kitaplätzen gegeben – aber durch den privaten Bereich, wo Männer stolz darauf waren, im Haushalt zu „helfen“, anstatt eigene Verantwortung zu übernehmen, entstand eine massive Dreifachbelastung für viele Frauen, insbesondere für Alleinerziehende
– Keinerlei Feminisierung der Sprache – Frauen in der DDR (und weit über deren Ende hinaus) sagen, dass sie Physiker, Traktorist und Industriekaufmann sind –, Ausnahmen: Lehrerin, Kindergärtnerin, Krankenschwester, also ganz typische Frauenberufe.
– Frauen bekleideten weder in Wirtschaft noch in Politik ausreichend wirkmächtige Positionen (ca. 31% der berufstätigen Frauen waren in leitenden Positionen beschäftigt, vor allem auf der mittleren Ebene)2.
– Im internationalen Maßstab war die Gleichberechtigung der Frau (nicht die Gleichstellung der Geschlechter) in der DDR bereits auf sehr hohem Niveau.

DDR – Frauen im Aufbruch

Durch die vorher beschriebenen Tatsachen war es für Frauen in der DDR zunächst schwierig zu erkennen, dass das Gerede von der vollzogenen Gleichberechtigung von männerdominierten Vorstellungen ausging. Dass die Tatsache, ihren „Mann“ zu stehen, noch lange nicht bedeutete, auch das „Recht“, die reale Möglichkeit auf einen eigenen Lebensentwurf zu haben, der alles Frausein einschloss und erforderte, dass auch Männer sich emanzipieren.
Angeregt durch die Diskussionen der 68er im Westen, gab es auch im Osten bereits in den 70er Jahren in bestimmten Kreisen heftige Debatten über weibliche Sexualität und darüber, wie mensch leben soll. Die Auseinandersetzung mit den Versuchen in der frühen Sowjetunion, die Ehe abzuschaffen und die Kindererziehung zu vergesellschaften, war interessant, weil dies im Kontext der sozialistischen Idee, die von vielen Menschen bejaht wurde, geschehen konnte. Diese Diskussionen fanden in kleinen Zirkeln statt und führten Anfang der 80er Jahre zur Gründung von Frauengruppen, aber auch zur Gründung von vereinzelten Kinderläden. Sie führten aber letztlich nicht zu einer gesellschaftlichen Debatte. Die Begriffe Feminismus und Feministin waren und blieben negativ konnotiert. Als Begriffe der westlichen Frauenbewegung wurden sie von staatlicher Seite vor allem wegen der Infragestellung des (männlichen) Leistungsbegriffes abgelehnt. Aber auch von vielen Frauen selbst, weil sie keinesfalls Emanzipation ohne (ihre) Männer wollten und „Emanzen“ ihrer Meinung nach Männer vollständig ablehnten.
Die zunehmende Militarisierung in der DDR, vor allem in Schule und Lehrausbildung sowie den Kinder- und Jugendeinrichtungen, betraf aber Frauen ganz direkt und unmittelbar durch ihre Kinder und führte dazu, dass sich Frauen verbündeten und Arbeitskreise, v.a. unter dem Dach der evangelischen Kirche, bildeten.
Als das Wehrdienstgesetz im März 1982 geändert wurde und einen Paragraphen enthielt, der auch bei Mobilmachung die allgemeine Wehrpflicht für Frauen einführte, waren viele Frauen empört. Die daraufhin gegründete Initiative „Frauen für den Frieden“ 3 verfasste am 12.10.1982 eine Eingabe an Erich Honecker 4
mit 150 Unterschriften. Sie forderten die fehlende verfassungskonforme öffentliche Diskussion der Gesetzesvorlage ein und prangerten an, dass keine Möglichkeit der Verweigerung eingeräumt wurde. Der Brief machte deutlich, dass die Unterzeichner*innen keineswegs die Ausweitung der Wehrpflicht auf Frauen als ein Zeichen größerer Gleichberechtigung ansahen, sondern im Gegenteil „als Widersinn zu ihrem Frausein“.

Die „Frauen für den Frieden“ waren gut vernetzt in der ganzen DDR, vor allem im kirchlichen Zusammenhang, ohne selbst Mitglieder einer Kirchengemeinde zu sein. Sie mobilisierten Frauen für die Friedensarbeit mit Anti-Atomkriegskampagnen, Forderungen nach Abrüstung und Friedenserziehung. Sie nahmen an Friedenswerkstätten teil und organisierten bzw. beteiligten sich an spektakulären Aktionen gegen die Militarisierung der DDR-Gesellschaft oder für die Ächtung der Atombombe weltweit.
In diese Zeit fällt auch die Gründung mehrerer Homosexuellen- und Lesbengruppen, die für sich die Möglichkeit einer selbstbestimmten Lebensweise im Sinne der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen fernab jeder Diskriminierung und Kriminalisierung einforderten. Ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass 1989 in der DDR Homo- und Heterosexualität hinsichtlich des Delikts der Verführung Minderjähriger rechtlich gleichgestellt wurden und damit der §151 StGB (als Folgeparagraph des bereits 1968 aus dem StGB der DDR gestrichenen §175) abgeschafft wurde. Besonders viele Lesbengruppen waren Teil der entstehenden Frauenbewegung in der DDR. Die 1. Lesbenzeitung Frau anders erschien bereits Anfang 1989 in Jena unter dem Dach der Kirche.
Eigene Zeitschriften halfen, die Probleme, mit denen Frauen konfrontiert waren, zu benennen und ihre Auffassungen zu allgemeinen politischen Vorgängen öffentlich zu machen, wobei sich bei einigen die grafische Gestaltung wohltuend von anderen Zeitschriften und Infoblättern der Opposition abhob. Im Dezember 1989 kam aus Leipzig die Nullnummer der „Zaunreiterin“ 5, der ersten unabhängigen Frauenzeitschrift der DDR, die zunächst im Samisdat Verlag erschien.

Es wären noch viele Gruppen und Initiativen zu nennen, die zu einem neuen Selbstbewusstsein von Frauen in der DDR beigetragen haben und deren Arbeit letztlich dazu führte, dass in der DDR 1989 eine Frauenbewegung entstand, die nicht mehr bereit war, die „Geschlechter“frage als Nebenwiderspruch zu behandeln.

„Hauptwiderspruch versus Nebenwiderspruch“ –
Die Kontroverse zur Geschlechterfrage in der Linken der DDR

Denn genau dies geschah in den Kämpfen des Herbstes 1989 schon wieder:
Obwohl die Hälfte der Demonstrant*innen Frauen waren, waren die neugegründeten Organisationen im Wesentlichen männerdominiert.
Ausnahmen bildeten die „Initiative Vereinigte Linke“ (VL), das „Neue Forum“ (NF) und „Demokratie jetzt“ (DJ). Dennoch haben es auch diese Gruppen nicht geschafft, den originären Protest von Frauen an den gesellschaftlichen Verhältnissen so zu integrieren, dass Frauen sich mit ihren Forderungen nach Gleichstellung gut aufgehoben fühlten. Vor allem die beiden letztgenannten hatten dies auch nicht im Sinn. Die Diskussionen in der VL, die immerhin stattfanden, offenbarten ein patriarchales Verständnis von Gleichberechtigung. Die Mehrheit der Männer war der Meinung, dass sie sehr wohl bereit seien, Frauen bei ihren Emanzipationsbestrebungen zu unterstützen und im Übrigen das Problem gelöst sei, wenn die Ausbeutung abgeschafft sein würde. Abgesehen von einigen wenigen Männern, die sich in bekannter chauvinistischer Manier über Quoten, Kinderbetreuung und quotierte Redelisten lustig machten, kam aber mit Ausnahme der assoziierten 13. Autonomen Gruppe in der VL zunächst niemand auf die Idee, dass es eben nicht einfach um Gleichberechtigung für Frauen ging und dass es nötig wäre zu hinterfragen, was das männliche „Leistungsprinzip“ mit uns allen machen würde und in welchen Fragen sich Männer zu emanzipieren hätten.6
Die Lila Offensive (LiLo), die in der Diskussion versuchte, ihren Standpunkt deutlich zu machen und Verständnis dafür zu erlangen, verließ wegen mangelnder Unterstützung die konstituierende Versammlung der VL im November 1989. Sie hinterließ einen schmerzhaften Brief.
Katrin Rohnstock:
„…Patriarchatskritik und mit ihr die Frauenproblematik kann nicht als Aufgabe an unsere Gruppe delegiert werden. Sie muss immanenter Bestandteil jeder sich als progressiv verstehenden Gesellschaftskonzeption sein. Wenn die Linken sie nicht bei jeder politischen Diskussion, bei jeder Organisation einer Veranstaltung (Anfangszeiten, Kinderbetreuung) und bei jeglichem eigenen Verhalten (Gebietsfetischismus, Redeverhalten, autoritäres Auftreten) mitbedenken, werden sie unversehens alte, wenn auch im weiteren Sinne patriarchalische Strukturen konservieren. Wenn die „linken“ Männer nicht begreifen, dass die Diskriminierung der Frau Ausdruck der Klassengesellschaft ist, die Unterdrückung des einen Geschlechts durch das andere die erste und tiefgreifendste Form der Unterdrückung, dann ist ihr Anspruch, eine wirklich alternative Gesellschaft entwerfen zu wollen von vornherein unglaubwürdig…“7
Trotz des Auszuges der Lilo waren die Debatten innerhalb der VL nicht beendet, denn es gab eine Reihe von Frauen, die sich den Zielen und Forderungen der LiLo verbunden fühlten, aber in der VL wegen ihrer für sie eindeutigen politischen Ausrichtung bleiben und kämpfen wollten. Wie weit wir Frauen in der VL damit gekommen sind, zeigt ein Brief von VL-Frauen von April 1990, in dem sie die Verankerung von spezifischen Mitteln zur Entscheidungsfindung (Frauenquorum, Frauenvollversammlung, quotierte Redelisten) sowie permanente organisatorische Änderungen (z.B. Kinderbetreuung, Anfangszeiten von Plena usw.) einforderten und mit beeindruckender Genauigkeit die Gründe dafür darlegten.8 Dieser Brief ist insofern außerordentlich decouvrierend, als die VL in allen offiziellen Verlautbarungen ab 1990 diese Aspekte sehr wohl berücksichtigt und den Unabhängigen Frauenverband (UFV), besonders am Zentralen Runden Tisch (ZRT), in seinen Forderungen dezidiert unterstützte. Allerdings kann dies auch im Zusammenhang damit gesehen werden, dass die wechselnden Vertreter*innen der VL am ZRT zur Hälfte Frauen waren, die insbesondere durch ihre Mitarbeit in der AG Gleichstellung und in der AG Soziales dafür sorgten, die Positionen des UFV zu verstärken.

Der Unabhängige Frauenverband (UFV) der DDR

Im Ergebnis vielfältiger Demonstrationen, Gründungen von Frauengruppen und deren Vernetzungswillen vor allem im Süden der DDR fand am 3. Dezember 1989 in Berlin ein Frauenkongress statt (offizielle Gründung des UFV war der 17. Februar 1990), der den bewussten Eintritt der Frauengruppen mit ihren Forderungen in die politische Welt markierte. Hier ging es nicht nur um die Formulierung von originären Forderungen von Frauen, sondern ebenso um die Präsentation einer weiblichen Gegenmacht zu den bereits konstituierten neuen Bürgerbewegungen und zu den sog. Altparteien sowieso.
Das Motto des Gründungsmanifestes lautete: „Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“. 9 Es machte klar, dass Frauen eine andere Sicht auf ihre eigenen Angelegenheiten und die Angelegenheiten des (sozialistischen) Staates, in dem sie leben wollten, haben.
Damit und mit lautem Protest erkämpften die Frauen sich Zugang zum Zentralen Runden Tisch, zu dem sie zunächst nicht geladen waren und hatten so erstmals in der deutschen Geschichte die Möglichkeit, ihre Vorstellungen von Beziehungsweisen zwischen Geschlechtern und deren Fortwirken auf alle Verhältnisse in der Gesellschaft einschließlich ihrer sozialen Bedingungen nicht nur darzulegen, sondern durch Überzeugungskraft und Abstimmung zu beeinflussen. Im Ergebnis der Existenz des UFV gründeten nicht nur die etablierten Parteien Frauenarbeitsgemeinschaften (z.B. SPD – AsF, SED-PDS – FAG), sondern bereits als Reaktion auf den Auszug der Lila Offensive aus der VL dort die „Rote Rosa“.10
Anzumerken wäre noch, dass die Gründung auch eine wirkliche Alternative zum Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) war, der vor allem in den Städten seine Glaubwürdigkeit verloren hatte, nicht nur wegen seiner Eigenschaft als SED-Gehilfin, sondern auch wegen der Ausgrenzung von Lesbengruppen Mitte der 80er. Die UFV-Frauen hatten mit ihren Forderungen aber auch Wirkung auf die Diskussionen im DFD und es kam später zu partieller Zusammenarbeit, insbesondere auf kommunaler Ebene.

UFV am Zentralen Runden Tisch in Berlin

Die Sonderrolle des UFV in diesem Schattenparlament bestand in dem Anspruch, alle vorgelegten Initiativen und Gesetzesentwürfe nicht nur auf deren sachlichen Gehalt zu prüfen, sondern auch auf die Vereinbarkeit mit ihren eigenen Grundsätzen. So gehörte zu ihren ersten Anträgen die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Frauenfragen“, (der Antrag der VL lautete auf „Frauenpolitik“), die sich am 2. Januar als AG Gleichstellung11 unter dem Vorsitz von Christina Schenk (UFV) konstituierte. Schenk machte unmissverständlich klar, dass das Ziel der AG nicht allein auf die Verbesserung der Situation von Frauen gerichtet war, sondern auf die Veränderung der gesamten Geschlechterverhältnisse.
Die immer wiederkehrenden Anträge auf Feminisierung der Sprache wurden zwar vom Runden Tisch beschlossen, hatten aber keine Wirkung auf die Ausgestaltung von Gesetzestexten, da dies von der DDR-Administration aus Sachzwängen abgelehnt wurde, z.B. in der Frage einer Änderung des Wahlgesetzes der DDR hinsichtlich der Sichtbarkeit von Frauen und Männern in der Gesellschaft.12
Erfolgreicher war der UFV mit den Anträgen zur Einrichtung/Schaffung von Stellen für Gleichstellungsbeauftragte auf allen Ebenen, jedoch wurde die Forderung nach Schaffung eines Ministeriums für Gleichstellungsfragen13 nicht erfüllt. Die am 18. 03. 1990 neu gewählte Regierung war weder an die Beschlüsse des Runden Tisches gebunden noch daran interessiert, diesen Themenkomplex aus dem Aufgabengebiet des Ministeriums für Soziales herauszulösen, hätte es doch u.a. bedeutet, die klassische (Ehe)Familie als kleinster Reproduktionszelle der kapitalistischen Gesellschaft infrage zu stellen.
Das vielleicht wichtigste praktische Ergebnis der Arbeit des UFV am Runden Tisch aber bestand in der Einreichung der auf der Gründungsversammlung im Februar beschlossenen Grundzüge für eine Sozialcharta der DDR, beschlossen am 7. März 1990 von der Volkskammer der DDR. Da gab es schon Verhandlungen zur Wirtschafts- und Währungsunion14.
Die Mitarbeit des UFV in der AG Verfassung bescherte den Mitgliedern heftige Diskussionen über die notwendigen Elemente einer neuen Verfassung. Am Ende fanden viele der Forderungen des UFV und der AG Gleichstellung Eingang in den Entwurf15, obwohl dieser im Vereinigungsprozess selbst keine Rolle mehr spielte, denn die neu gewählte Regierung der DDR lehnte es ab, den Entwurf zu diskutieren und in die Verhandlungen zum Einigungsvertrag einzubringen.
Wie es mit dem Verfassungsentwurf weiterging, kann mensch u.a. hier nachlesen: HdDM Verfassungskonferenz16.

„Ich bin Traktorist“
Warum Feministinnen Ost und West 89 nicht zusammen kommen konnten

Inzwischen ist allgemein bekannt und wird gelegentlich hämisch auf beiden Seiten kolportiert, dass das gegenseitige Verstehen von Frauen in Ost und West in der Umbruchszeit überwiegend scheiterte. Insbesondere die Enttäuschung westdeutscher Feministinnen über die scheinbar nicht emanzipierten Frauen aus dem Osten, die, womöglich mit einem Doktortitel, mit 3 Kindern an der Hand und der (Ehe)Mann immer dabei, für ihre Rechte streiten wollten, war sehr groß. Die ostdeutschen Frauen wiederum fanden die Feministinnen aus dem Westen arrogant, besserwisserisch und sich an „Äußerlichkeiten“ wie dem großen I aufhaltend, als damaligem Konsens in der westdeutschen Frauenbewegung zur sprachlichen Sichtbarmachung von Frauen. Für sie, die Frauen aus dem Osten, ging es um ihre Existenz, ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Sie waren nicht gewohnt, für ihre Rechte kämpfen zu müssen. Die Wendezeit war für manche zu kurz zum Lernen. Außerdem hatten sie durch die Wucht, mit der sie durch den Anschluss ihrer alten Rechte und Möglichkeiten beraubt wurden, sehr konkrete Probleme, die es zu lösen gab.
Ostfrauen beschreiben das auch heute noch so:
Renate Hürtgen: „Eins meiner ersten Erlebnisse war in der Böckler-Stiftung. Da musste ich ein Projekt verteidigen, dieses über die „Wendefrauen“. Ich bin da in einer Weise angefahren worden, von der Gutachterkommission, die nur aus Frauen bestand, weil ich eben nicht mit diesem – das war damals gerade aktuell – großen I meine Texte geschrieben habe. Wenn ich nicht so viel Selbstbewusstsein gehabt hätte, damals in dieser Wissenschaftsszene, wo ich mit klaren Worten reagiert habe, wäre ich kleinlaut davon gegangen. Sie sind sehr arrogant und auch dumm mit mir umgegangen.“ 17
Karin Baumert: „… als ich nach dem Mauerfall in den Mehringhof ging, …
wurde mir mein kleiner Vorschlag zum Thema „Wie gemeinsam weiter“
ausschließlich wegen des fehlenden großen „I“s im Text kritisiert, mein Anliegen spielte keine Rolle…
… als echte Ostusche war ich geduldig und bescheiden und wartete ab und hörte zu (es war mein viertes Kind, ich musste nicht als stillende Mutter nach Hause, ich hatte alles bei) und ich war auch beeindruckt, wie hier jede und jeder sich den Raum nahm, wie alles so unglaublich ungezähmt und wild daher kam.
Am Ende des Abends wurde über Bierpreise geredet und damals nahm ich mir fest vor, den Mackern und den Feminist*innen irgendwann über das Leben im Osten zu berichten – in dem Augenblick begann meine langsame Verwandlung von einer kleinen Ostoppositionellen zu einer Postum DDR-Bürgerin“18.

Der Kampf gegen die Wiedereinführung des § 218 im Osten führte endlich Frauen aus Ost und West zusammen, war es doch für die Frauen aus dem Westen Deutschlands die große Chance, ihre jahrzehntelange Forderung nach Abschaffung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik (in der DDR war das 1972) endlich durchzusetzen.
Aber auch in diesem Kampf wurde eine unterschiedliche Herangehensweise deutlich. Im Aufruf des Bündnisses zur Demonstration/Kundgebung vom 29. September 199019 in Berlin wurde von einem breiten linken Ost-West-Bündnis ein politischer Forderungskatalog aufgemacht, dessen Umfang und Sprache bei einigen Frauen aus dem Osten Widerspruch hervorrief, der in einem Offenen Brief des Neuen Forum20 an die Initiator*innen der Demonstration näher ausgeführt wurde. Offensichtlich kam es zu keiner Annäherung in den aufgeworfenen Fragen, so dass das Neue Forum einen eigenen Aufruf verfasste, in dem alle Frauen, unabhängig von politischer Orientierung, angesprochen wurden21.
Vereinzelte Initiativen zu gemeinsamem Handeln hat es gegeben, hier sei als Beispiel eine gemeinsame Debatte im Rahmen des Arbeitskreises Verfassung des Frauenpolitischen Runden Tisches Berlin genannt. Oder auch die spätere Initiative „Frauen für eine neue Verfassung“ 22, die sich explizit sowohl auf den Verfassungsentwurf des Runden Tisches als auch auf den Entwurf der Initiative „Frauen in bester Verfassung“ 23 stützt.
Über die scheinbaren Äußerlichkeiten hinaus scheint es aber wichtig zu sein, festzustellen, dass das jeweilige Hauptthema in Ost und West, mit Ausnahme des Kampfes gegen die Wiedereinführung des § 218 im Osten und für die Beibehaltung der sog. „lupenreinen Fristenlösung“ der DDR, derart unterschiedlich war, dass die Frauen jeweils nicht verstehen konnten, was die andere wollte.
Bini Adamczak hat dies (und andere sehr interessante Schlussfolgerungen) in ihrem Video auf elskerosenfeld.net „Bini Adamczak – 1917 – 1989 – 2019“ 24
klar benannt:
„1990 trafen zwei feministische Traditionen aufeinander. Die Eine von 1917 stammend, die … in der DDR konserviert wurde. Die Andere von 1968 herstammend, die den Westen verändert hatte. Im gleichen historischen Moment, in dem mit dem Queerfeminismus eine 3. Feministische Welle entsteht, berühren sich hier in Berlin die 1. und die 2. Feministische Welle.
Die 1. ist mehr mit Fragen der Ökonomie beschäftigt. Hier geht es um Lohngleichheit und Kinderbetreuung. Die 2. beschäftigt sich mehr mit Fragen der Kultur. Hier geht es um Sprache und Kindererziehung.
Die Eine dreht sich mehr um Fragen der Produktion. Die Andere mehr um Fragen der Reproduktionsarbeit.“

Und heute?

Zunächst ein kleiner Ausblick auf Veränderungen in der Gesellschaft, in der wir leben, die auf rechtlicher Basis die Erfüllung einiger wesentlicher Forderungen nach Gleichstellung der Geschlechter ermöglichen:
– Gleichheit vor dem Gesetz wurde in Artikel 3 GG aufgenommen
– Antidiskriminierung über die europäische Gesetzgebung
– Feminisierung der Amts-/Mediensprache
– Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen /nichtehelichen Lebensgemeinschaften
– Verschärfung des Sexualstrafrechts
– Quotenregelungen für Leitungsfunktionen/Kandidat*innen in Parteien und bei Wahlen sowie in der Wirtschaft25

Aber dass selbst die bereits verankerten Rechte immer noch schwer durchzusetzen sind, hat unterschiedliche Gründe. Der wichtigste Grund scheint mir zu sein, dass zwar diese Rechte einklagbar bzw. über das Strafgesetzbuch verfolgbar sind, aber es bedarf in der Regel einer Person, die klagt bzw. anzeigt.

NEIN heißt NEIN!

Die #metoo Debatte hat u.a. gezeigt, dass Frauen seit Jahren und Jahrzehnten schweigen über sexuelle Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung in und außerhalb von Partnerschaften und in beruflichen Zusammenhängen. Sie hat auch gezeigt, dass häufig Frauen den Mut, sich in einer solchen Situation zu wehren, nicht aufbringen und sich sogar schämen für das, was ihnen angetan wird. Anfangs war ich der Meinung, dass insbesondere die reißerische Aufmachung und die Skandalisierung der Diskussion in den Medien der Sache der Frauen sehr schaden würden. Aber: NEIN heißt NEIN!26 Es bedurfte offensichtlich sowohl der Verschärfung des Sexualstrafrechtes, aber auch der #metoo Bewegung, um in der Gesellschaft eine größere Debatte über dieses Thema anzustoßen. Das macht Frauen Mut, sich zu wehren und Unterstützung zu suchen.

Ein besonders schlimmer „Kompromiss“ wurde (und er macht mich richtig wütend) in der Frage – Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft – beschlossen. Auf der Grundlage des Einigungsvertrages27 galt die sogenannte „lupenreine Fristenlösung“ der DDR im Beitrittsgebiet für eine Übergangszeit. Der Gesetzgeber war aufgefordert bis zum 31.12.1992 eine Regelung zu finden, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entsprechen musste. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 199328
erklärt, dass eine Fristenregelung mit Beratungspflicht dem Artikel 2 Abs.2, Satz 1 GG (Handlungsfreiheit, Freiheit der Person) nicht entgegenstünde.
Auf diesem Urteil fußt das aktuell gültige Abtreibungsstrafrecht, das durch die Reform im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz vom 21. August 199529 geschaffen wurde. Es stellt eine Kombination dar aus einer Fristenlösung mit Beratungspflicht bis zur 12. Schwangerschaftswoche (rechtswidrig, aber straffrei) und einer medizinischen und kriminologischen Indikationslösung (nicht rechtswidrig und straffrei)30.

Die verstärkten Auseinandersetzungen um den § 219a StGB (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, angewendet auf Ärzt*innen und Krankenhäuser, die es wagen, solche Leistungen anzubieten) seit dem Jahr 2018 zeigen aber, dass es noch lange nicht vorbei ist. In Teilen vor allem der westdeutschen Gesellschaft gibt es nach wie vor Bestrebungen, dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ wieder mehr Geltung zu verschaffen. Gegenwärtig geschieht das verstärkt mit Hilfe von Klagen gegen solche Ärzt*innen, die auf ihrer Website darüber informieren, dass sie Abbrüche vornehmen. Diese Auffassung wurde auch von erstinstanzlichen Gerichtsurteilen bestätigt, obwohl die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche deutlich abgenommen hat. Die Entscheidung des Bundestages vom 21. Februar 2019 zur Neufassung/ Ergänzung des § 219a beinhaltet nunmehr für Ärzt*innen die Genehmigung der reinen Information darüber, dass sie Abbrüche vornehmen. Weitergehende Informationen über Methoden, Risiken usw. aber bleiben staatlichen Stellen vorbehalten, die entsprechende Listen über Ärzt*innen und Krankenhäuser bereitstellen sollen. Für die Ärzt*innen selbst bleibt die Veröffentlichung solcher Daten strafbewehrt.31
Nebenbei: in der EU haben neben Deutschland nur noch Albanien, Griechenland, Liechtenstein, Russland und Ungarn dieses restriktive Recht.
Während also in Deutschland auch von offizieller Seite 100 Jahre Frauenwahlrecht gefeiert werden, steht also immer noch (für uns Ostfrauen aber wieder) der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch. Und damit wir die Klappe halten, ist er ausnahmsweise erlaubt, wenn Frauen sich nach den Regeln der Gesetze beraten lassen.

Es wird uns also durchaus zugetraut, verantwortliche Wahlentscheidungen zu treffen, selbst Ministerinnen zu werden, auch sollen wir in DAX Aufsichtsräten vertreten sein, aber über die Frage, ob wir einem Kind Liebe und Geborgenheit schenken wollen, dürfen wir immer noch nicht allein entscheiden! Das ist empörend!

Was fehlt uns noch?

Zu den Forderungen aus dem Verfassungsentwurf des Runden Tisches und der Sozialcharta, die bis heute nicht verwirklicht sind, gehören folgende:

– Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit
– Recht auf Arbeit
– Recht auf Wohnen
– Recht auf selbstbestimmtes Sterben
– Gleichstellung von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern ggü der Ehe
– Bedingungsloses Grundeinkommen

Besonders diese nicht verwirklichten Grundsätze und Rechte zeigen, dass wir trotz einiger Verankerungen im GG und im europäischen Recht meilenweit entfernt sind von der Gleichstellung der Geschlechter.
Und daran ändern weder das Entgelttransparenzgesetz, das eigentlich mal Entgeltgleichheitsgesetz heißen sollte und unter Mitwirkung der Gewerkschaften weichgespült wurde, noch die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften etwas, wo es doch um Abschaffung (der Privilegien) der Ehe geht zugunsten der Gleichstellung von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern.
Und jetzt bin ich, glaube ich, doch eine richtige Feministin geworden.

Literaturverzeichnis, auch als Empfehlung
Eva Sänger „Begrenzte Teilhabe“ Ostdeutsche Frauenbewegung und Zentraler Runder Tisch der DDR, Campus Verlag Frankfurt/New York, 2005
Frauen in die Offensive. Texte und Arbeitspapiere der Lila Offensive, Dietzverlag, 1990
Gerhard, Jacobi, Opitz, Othmer-Vetter, Rumpf, Stuby, Wischermann (Herausgeberinnen)
„Feministische Studien EXTRA“, Deutscher Studien Verlag, 1991
Müller-Enbergs, Schulz, Wielgohs (Hg.) „Von der Illegalität ins Parlament“, LinksDruck Verlag Berlin, 1991
Dokumente der Lila Offensive: http://www.ddr89.de/lilo
Dokumente des UFV: http://www.ddr89.de/UFV
Dokumente der VL: http://www.ddr89.de/VL

1 Frauenreport ’90, Hrsg. Gunnar Winkler, 1. Auflage, Verlag Die Wirtschaft ,1990, S. 37- 54 2 ebenda, S93 ff
3 Thomas Klein, „Frieden und Gerechtigkeit!“, Die Politisierung der Unabhängigen Friedensbewegung in Ost-Berlin während der 80er Jahre, online seit 7.9.2017,
https://doi.org/10.14765/zzf.dok.1.1024
4 Frauen für den Frieden, Eingabe an Erich Honecker, 12.10.1982, https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/havemann/docs/material/1982_frauen_fuer_frieden.pdf
5 Nullnummer der „Zaunreiterin“, 12/89, https://www.ddr89.de/frauen/zaun.html
6 13. Autonome Gruppe/ Kongress der Vereinigten Linken am 25./26. November Berlin, http://www.ddr89.de/vl/VL61.html
7 Brief der lila offensive an die Vereinigten Linken vom 30.11.1989 in Konferenz-Reader,
1. DDR-weites Arbeitstreffen der Initiative Vereinigte Linke 25./26. November 1989,
Herausgeber: Initiative Vereinigte Linke Berlin
8 VL Frauen Brief 25. 04.1990, persönliches Archiv der Verfasserin
9 Ina Merkel „Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“, www.ddr89.de/ufv/UFV16.html
10 Die AG „Rote Rosa“, gegründet Ende 1989 von Silvia Müller und Judith Braband, sollte die Verbindung der VL-Frauen zum UFV, insbsondere zur „Lilo“ festigen, gerann aber schnell zum „parlamentarischen Arm“ einiger VL-Frauen am Zentralen Runden Tisch, wenngleich dies dort positive Ergebnisse zeitigte. Für die weitere Arbeit der Frauen in der VL verlor die „Rote Rosa“ jeden falls schnell an Bedutung.
11 Eva Sänger „Begrenzte Teilhabe“, Ostdeutsche Frauenbewegung und Zentraler Runder Tisch der DDR, Campus Verlag Frankfurt/New York, 2005, Seite 272, Anmerkung 381
12 Frauenfragen sind Machtfragen, ebenda, S. 271-288 und hier:
https://www.ddr89.de/zrt/ZRT34.html
13 Die Geschlechterfrage und die Voraussetzungen zu Ihrer Lösung in der DDR. Info 15/1 vom 5.03.1990 an den Zentralen Runden Tisch, https://www.ddr89.de/ufv/UFV14.html
14 Sozialcharta der DDR, https://www.ddr89.de/ufv/UFV6.html und Daten zum Volkskammerbeschluss hier: Eva Sänger „Begrenzte Teilhabe“ Ostdeutsche Frauenbewegung und Zentraler Runder Tisch der DDR, Campus Verlag Frankfurt/New York, 2005, Seite 308, Anmerkung 444
15 Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches, reprint Herausgeberin: Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte, 2014, Vorwort Klaus Wolfram,
https://verfassungsentwurf.hausderdemokratie.de/downloads/Verfassungsentwurf.pdf
16 HdDM Verfassungskonferenz, 17./18.10.2014,
https://verfassungsentwurf.hausderdemokratie.de
17 Renate Hürtgen in Frauen im Herbst 89, Teil 2, Jan. 2019,
https://blog.interventionistische-linke.org/linke-geschichte/frauen-im-herbst-89-teil-2
18 Auszug aus dem Mailverkehr mit verschiedenen Beteiligten des späteren Netzwerkes Ost zum Thema „Feminismus im Osten“ von Februar 2019 – im Archiv der Verfasserin – hier Karin Baumert
19 Demoaufruf 29.9.1990, http://www.ddr89.de/frauen/frauen12.html
20 Offener Brief des Neuen Forum, http://www.ddr89.de/nf/NF115.html
21 Aufruf des Neuen Forum zum 29.09.1990, https://www.ddr89.de/nf/NF116.html
22 Manifest „Frauen für eine neue Verfassung“ aus Feministische Studien Extra 1991,
Deutscher Studienverlag Weinheim, https://verfassungsentwurf.hausderdemokratie.de/downloads/Feministische%20Studien-FrauenVerfassung.pdf
23 „Frauen in bester Verfassung“, 1990
http://www.humanistische-union.de/nc/veranstaltungen/2011/2011_detail/browse/5/back/2011/article/frauen-in-bester-verfassung-1/
24 elskerosenfeld.net, 2019, Bini Adamczak„ 1917 – 1989 – 2019,
https://vimeo.com/user8265164
25 Frauenquote in Deutschland, https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenquote#Deutschland
26 Ein Jahr „Nein heißt Nein“, Simone Schmollack, 2017,
https://taz.de/Verschaerfung-des-Sexualstrafrechts/!5439764/
27 Übergangsregelung Fristenlösung,
http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_31.html
28 Urteil des BVerfG vom 28.05.1993, http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
29 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz,
https://dejure.org/BGBl/1995/BGBl._I_S._1050
30 Dirk von Behren, S.3,
http://www.bpb.de/apuz/290795/kurze-geschichte-des-paragrafen-218-strafgesetzbuch?p=all
31 Zum sog. Werbeverbot für Abtreibungen,
https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/aktuelles/219a-stgb.html

Judith Braband ist Autorin und Kuratorin, sie lebt in Neustadt/Dosse.

Aus telegraph #135/136 2019/2020 (telegraph bestellen?)