„Es gab nie den Gedanken eines Gesprächs mit der Opposition!“
von Wolfgang Rüddenklau, aus telegraph 1/2 1992
Wer öfters mit der Staatssicherheit zu tun hatte, wird sich mit besonders gemischten Gefühlen an die Begegnungen mit den Vemehmem erinnern. In oft monatelangen Gesprächen bei sonstiger Isolierung entsteht unleugbar eine sehr ambivalente persönliche Beziehung. Auch ich habe noch die letzte Äußerung “meines” Vernehmers in Erinnerung: “Wir sehen uns wieder! ” Und in meinen Alpträumen sehe ich dieses Gesicht nach einer Verhaftung im Gefolge der kommenden nationalen Revolution und höre die höhnischen Worte: “Ich sagte Ihnen doch, daß wir uns Wiedersehen! ”
Insofern war es für mich ein besonders merkwürdiges Erlebnis, als sich drei Tage „nach der Eröffnung des Matthias-Domaschk-Archivs in der Umwelt-Bibliothek ein ehemaliger Vernehmer der Staatssicherheit zum Gespräch anbot. Der Vernehmer, Joachim Groth, wollte über seine Vergangenheit sprechen und wir kamen überein, eine Reihe von Gesprächsrunden mit seinen früheren Opfern zu führen. Als erstes vereinbarten wir eine Unterhaltung mit Jutta Braband, Thomas Klein und Stefan Fechner, gegen die die Staatssicherheit im Jahre 1979 vorging.
Aber zunächst zur Person des Vernehmers: Joachim Groth ist Jahrgang 1950. 1970 wurde er nach dem Abitur von der Staatssicherheit angeworben. Er habe damals wegen der Möglichkeit eines verkürzten Wehrdienstes, aber auch aus Abenteuerlust zugesagt. Nach einem Jurastudium an der Humboldt-Universität Berlin begann er in der Hauptabteilung IX/2 der Stasizentrale (Untersuchung) als Vernehmer zu arbeiten. Diese Arbeit hat er offenbar als interessant und wichtig empfunden. Er vernahm unter anderem prominente Regimegegner wie Rupert Schröter, Rudolph Bahro, Jutta Braband, Jürgen Fuchs, Lothar Rochau und Bärbel Bohley. Zunächst war Groth Untersuchungsführer, dann Referatsleiter, sein letzter Dienstrang war Major. 1985 trat er aus Anlaß des Verfahrens gegen Bärbel Bohley, Ulrike Poppe und Irena Kukutz aus dem Staatssicherheitdienst und der SED aus. Als Begründung führt er neben moralischen Skrupeln auch den Dilettantismus der Vorgesetzten und der politischen Führung an, den er nicht länger habe ausbaden wollen. Er habe die Positionen der von ihm vernommenen Oppositionellen zunehmend als gerechtfertigt und seine eigene VernehmeiTolle als unmöglich empfunden. Nach eigenen Angaben wurde er 1988 mit der Scheinbegründung, er sei Rechtsberater der Umwelt-Bibliothek gewesen, verhaftet und wurde dann wegen bei der Hausdurchsuchung aufgefundener Manuskripte nach Paragraph 219* in Hohenschönhausen in U- Haft gehalten. Schließlich wurde er dann doch unverrichteter Dinge entlassen und verbrachte die letzten Jahre der DDR in wechselnden Jobs, z.B. als Reklamationsbearbeiter bei Stern- Radio.
Joachim Groth ist 41 Jahre alt, von mittlerer, sportlicher Statur. Er trägt seine schwarzen Haare vermutlich etwas länger als zu seiner Vernehmerzeit. Merkwürdig berührte mich, daß er das Haar, ähnlich wie der IM Max, am Hinterkopf zu einem kleinen Zopf gebunden trägt. Neu scheint auch ein halblanger Bart, über den er im Gespräch zu streichen pflegt. Groth bemüht sich, kühl und überlegt zu sprechen, was aber gekünstelt wirkt. Er will eine Überlegenheit und innere Sicherheit zu vermitteln, die ihm sichtlich fehlt. Aus der Vernehmerzeit und die Rücksicht auf Tonbandmitschnitte scheint auch sein Hang zu Gesten zu sein, die sich jeweils auf Dinge beziehen, die nicht in den offiziellen Gesprächstext gehören: Vom Gesprächsziel wegführen, angeblich keine Bedeutung haben oder nicht in diesen Zusammenhang gehören, aber auch Fragen betreffen, die von ihm nur gestisch beantwortet werden.
Groth nimmt sich für Antworten stets Zeit und läßt sich nur sehr ungern unterbrechen. Dafür fällt er den Gegenübern permanent ins Wort, um ihnen zu versichern, daß er weiß, was sie fragen wollen. Auch sonst bemüht er sich nach Möglichkeiten, den Eindruck zu vermitteln, daß er alles über seine Gesprächspartner weiß. Es könnte ihm dämm gehen, seinerseits Dinge auszusprechen, weil er befürchtet, daß sie von anderen und anders formuliert thematisiert werden. Es scheint manchmal, als würde er am liebsten selbst die Fragen an sich formulieren. Er betont besonders, daß er zu seinen Opfern durchaus eine persönliche Beziehung entwickelt hätte, deretwegen er oft in Versuchung war, sich illoyal zu seinen Vorgesetzten zu verhalten. Als Motiv für seine Gesprächswilligkeit nennt er selbst Aufarbeitung: “Mir sehen diejenigen, denen ich als Administrator gegenübergesessen haben, tief in die Augen und fragen:
Was will er denn nun? Ich bin ausgestiegen, aus einem anderen Anlaß, aber nicht zuletzt war dieser Vorgang (das Verfahren gegen Thomas Klein und Jutta Braband. Die Red.) der Anstoß, um zu sagen: Nee! Du kannst nicht mehr, es geht nicht mehr! Ich glaube, daß die persönliche Konfrontation mit den Menschen, die man einmal von Amts wegen gepeinigt hat, sehr wichtig ist. Sonst komme ich auch nicht mehr raus aus dem Schlamassel.” Es geht Groth um seine ganz persönliche Schuld. Deshalb ist er nur selten geneigt, über andere und beispielsweise auch über Inoffizielle Mitarbeiter zu reden.
Weil ich selbst in dieser Zeitschrift den Verdacht ausgesprochen habe, Jutta Braband könne auch noch während des von uns hier behandelten Verfahrens von 1979 Spitzel gewesen sein (“telegraph” Nr.9/91, S.21), halte ich es für vordringlich, zunächst auf dieses Thema einzugehen. Um den Sachstand noch einmal zu erinnern: Jutta Braband war von 1969 bis 1975 während ihrer Studienzeit IM für die Abteilung XVIII (Wirtschaft). Sie sei über einen Mitarbeiter ihres damaligen Betriebs befragt worden, der ihr gegenüber als Spion bezeichnet wurde. Sie habe dazu, ihrer Erinnerung nach, auch Berichte geschrieben. Danach gab es zwar noch eine Reihe von Kontakten, in letzter Zeit von ihr immer widerwilliger zur Kenntnis genommen, es sei von ihr aber kein Auftrag mehr bewußt entgegengenommen worden. Dann, 1975, lehnte sie weitere Kontakte ab.
Groth sagte dazu in unserem Gespräch: “Ich habe keine Kenntnisse darüber. Ich kenne keine Akten, die ihre IM-Tätigkeit belegen würden. Sie hat mir gegenüber einen Kontakt in der Studienzeit erwähnt. Das hat sich in diesem Verfahren aber in keiner Weise niedergeschlagen. Ich habe keine Informationen darüber, daß sie IM war. Mir wären die EM-Akte wahrscheinlich auf den Tisch gekommen. Ich war damals schon Referatsleiter und verfügte über alle Infonnationen. Es hätte keinen Sinn ergeben, mir eine solche Information vorzuenthalten, in einer Situation, in der ich sie noch knacken mußte.”
Besonders interessant sind natürlich einige grundsätzliche, Erläuterungen Groths zum Verhältnis von Regime und Opposition in der DDR: Kein Mensch in der politischen Führung der DDR, meint er, sei jemals auf den Gedanken gekommen, mit der Opposition in eine Diskussion zu treten. Die Opposition war per Definition der Feind, geheimdienstlich gesteuert und mußte bekämpft werden. Besonderen Haß entwickelte Staatssicherheitsminister Mielke auf die linke Opposition, die im Unterschied zur rechten nicht steuerbar war. Er habe beispielsweise, meint Groth, authentisch erfahren, daß der Überfall von Nazi-Skins auf ein Konzert in der Ostberliner Zionskirche im Oktober 1987 von der Staatssicherheit gesteuert worden sei. Dieser Haß gegen Linke sei auch in Zusammenhang mit Mielkes Rolle während des Spanischen Bürgerkriegs zu sehen. Aufgabe der Staatssicherheit sei es gewesen, die offiziell definierte geheimdienstlichen Steuerung der Opposition mit allen Mitteln nachzuweisen. Soweit sich die Opposition nicht konspirativ verhielt, geschah es nach dieser Logik nur, um ihren konspirativen Charakter zu verbergen.
Groth stellt als den Hauptmotor der Kriminalisierung die Abteilung XX dar. Diese Leute seien von hysterischem Haß und einer unerschöpflichen Sammelwut besessen gewesen*und traten permanent mit unzureichendem Material an die Untersuchungsabteilung heran, um ihre OV-¥-s zu “liquidieren”. In der Abteilung IX habe es, so Groth, demgegenüber das Ethos gegeben, daß saubere Untersuchungen im Sinne der Staatssicherheit und des Rechtssystems geführt werden.
Ausgangspunkt des Vorgehens gegen Klein und Braband und Fechner war für die HA XX/2 der Staatssicherheit die Liquidierung der im Prozeß gegen Rupert Schröter und Genossen noch nicht erledigten Fälle. Der politische Zirkel um Rupert Schröter hatte 1976 in Briefen an die Kirchenleitungen und Honecker gegen einen Artikel des “Neuen Deutschland” protestiert, in dem die Selbstverbrennung des Pfarrers Brüsewitz verhöhnt wurde. Daraufhin wurden Rupert Schröter und Rudi Molt der Prozeß gemacht und sie nach mehr oder weniger langer Haftzeit in den Westen abgeschoben. Ein anderer Mitgefangener, Reinhardt Langenau, konnte nicht verurteilt werden, wurde zwangspsychiatrisiert und beging zehn Jahren später Selbstmord. Nach der Abschiebung von Fuchs und der Aburteilung von Bahro sollten nun auch die Reste des politischen Untergrands zersetzt und zerschlagen werden. Die Leute um Klein waren insbesondere wegen ihren Beziehungen nach Polen, zum Westberliner Sozialistischen Osteuropakomitee und wegen ihres Einflusses auf Diskussionszirkel in der Akademie der Wissenschaften negativ aufgefallen. Anlaß war eine Unterschriftensammlung gegen den Ausschluß von prominenten Literaten aus dem DDR-Schriftstellerverband und die mit 100 Unterschriften in Kreisen von Arbeitern und Studenten neue Art von Öffentlichkeit dieser Aktion. Insbesondere war es der Leiter der Hauptabteilung XX, Kienbaum, der seine persönlichen Beziehungen zum Leiter der HA IX, Pfister nutzte, um darum zu bitten, “endlich diese Operativen Vorgänge zu liquidieren”. Allerdings war das bis dahin vorliegende Material juristisch nicht relevant. Neben vollständig wertlosen persönlichem Klatsch lag Material vor, das nur durch Preisgabe von Inoffiziellen Mitarbeitern justitiabel gewesen wäre.
Um endlich juristisch verwertbares Material zu erhalten, wurde von der HA XX/2 der Inoffizielle Mitarbeiter “Carlos” eingesetzt. “Carlos”, eine Chilene, war in Westberlin Student und wurde 1976 von der Staatssicherheit angeworben. Er war bereits in einer Reihe von Fällen eingesetzt worden “und hat einen Haufen Geld” verdient.
“Carlos” wurde ausschließlich in Westmark bezahlt. Er wurde jetzt beauftragt, mit Klein, Fechner und Braband in Verbindung zu treten und sich durch Erledigung von Kurierverbindungen zum Westberliner Osteuropakomitee Vertrauen zu erwerben. Nach Angaben von Groth spielte “Carlos” später noch einmal in einem bis jetzt unbekannten Fall Thomas Linde eine Rolle, indem er sich mit einem für westliche Medien bestimmten Brief an der Grenze von den DDR-Zöllnem “erwischen“ ließ.
Es ging der Staatssicherheit darum, die Gruppe um Klein “auf frischer Tat” zu ertappen, ohne den Inoffiziellen Mitarbeiter zu demaskieren. Daher wurde in der Abteilung XX/2 ein Paket mit “staatsfeindlicher” Literatur gepackt. Es wurde fingiert, daß die Übergabe in der Wohnung von Jutta Braband wegen einer kurzen Abwesenheit von Frau Braband nicht geklappt hat. “Carlos” hinterließ im Briefkasten von Jutta Braband einen Schlüssel und die Nachricht, er habe ein Paket in einem Schließfach im Ostbahnhof hinterlassen. Und Jutta Braband fuhr in den Abendstunden des 6. September zum Ostbahnhof und holte das Paket aus dem Schließfach. Plangemäß kam eine Streife der Transportpolizei, kontrollierte den Inhalt des Pakets und nahm Jutta Braband fest. Am nächsten Tag wurden dann auch Stefan Fechner und Thomas Klein festgenommen und in den Stützpunkt der HA IX/2 in die Magdalenen- straße 14a gebracht. Nach längeren Vernehmungen wurden Thomas Klein und Jutta Braband verhaftet.
Stefan Fechner wurde dagegen entlassen. Dies sei, meint Groth, durchaus auch als ein Mittel anzusehen, die verbliebene Gruppe mit Mißtrauen zu zersetzen. Der eigentliche Gmnd der Nichtverhaftung von Stefan Fechner, meint Groth, sei allerdings ein anderer. Fechner war in den Augen der Staatssicherheit durchaus “reif’. Er kam seit Jahren in jedem operativen Vorgang vor, war aber trotzdem “nicht haftfähig” wegen seines Vaters, der irgendwelche persönlichen Beziehungen zu Staatssicherheitsminister Mielke hatte.
Christa Wolf bat vergeblich bei Honecker um die Entlassung von Thomas Klein und Jutta Braband. Honecker lehnte ab und begründete dies damit, die beiden seien keine Schriftsteller.
Das Verfahren wurde nach Paragraph 100** eröffnet. Das hat aber nach Groths Meinung nicht die ernste Bedeutung, die damals von Oppositionellen in einem solchen Paragraphen immer gesehen haben. Der Paragraph 100 sei zwar ein guter Verhaftungsgrund und eine wirkungsvolle psychologische Drohung gewesen, aber das Verfahren konnte ohne Schwierigkeit nach anderen Paragraphen weitergeführt werden.
Mielke, so Groth, wußte alles, was in der HA IX/2 zur Bearbeitung stand. Die Berichte zu gravierenden Fälle wurden von den Untersuchungsführern zur wöchentlichen Politbürositzung am Dienstag geschickt. Von dort kamen sie von Mielke abgezeichnet tmd kommentiert zurück. Es gab aber auch eine Reihe von Fällen, die von Honecker selbst kommentiert und abgezeichnet wurden. Das schließt nicht aus, daß die Verantwortung der Untersuchung bei den Untersuchungsführern lag und beispielsweise der Abschlußbericht vom Untersuchungsführer abgezeichnet wurde, sodaß scheinbar die letzte Verantwortung nicht bei der SED-Führung und nicht einmal beim direkten Vorgesetzten lag. Groth kennt nur einen einzigen Fall, den Fall Bahro, in dem Honecker persönlich einen Prozeßvorschlag Groths korrigiert hat, indem er mit seinem grünen Filzstift die vorgeschlagene Haftzeit, 9 Jahre durchstrich und “mindestens zehn Jahre” darüberschrieb. Auffälligerweise blieb aber in diesem Fall das Gericht hinter der Forderung Honeckers zurück und gab Bahro nur 8 Jahre Haft. In einem solchen Prozeßvorschlag wurde nicht nur die Art des Verfahrens imd die Haftzeit, sondern auch der Richter festgelegt.
Es gab, so Groth weiter, eine Weisung Mielkes, daß der Prozeß, um öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden, im Stadtgericht Lichtenberg durchgeführt wird. Im Falle Thomas Klein, der als Rädelsführer und Hauptanstifter galt, wurden ein Jahr und sechs Monate vorgeschlagen, im Falle Jutta Brabands sollte die Untersuchungshaft abgedeckt werden. Daher lautete der Vorschlag zehn Monate. Der Prozeß wurde von einem noch unerprobten Richter, Bordt- feld, geführt. Aufgrund von Paragraph 219 wurde Jutta Braband zu neun Monaten, Thomas Klein zu einem Jahr, zwei Monaten Haft verurteilt.
Interessant ist Groths Antwort auf Jutta Brabands Frage, ob sie in ihrem Aussageverhalten etwas hätte anders und besser machen können. Das beste im Sinne der Angeklagten, meint Groth, wäre es damals gewesen, wenn sie gar nichts gesagt hätten. Denn dann hätte die HA XX ihre Belege anführen müssen. Es wären die Beweismittel deutlicher geprüft worden und beispielsweise die persönliche Zeichnung der übergebenen Bücher durch den Leiter der Abt. XX/2 aufgefallen. Als von uns als Beispiel Jürgen Fuchs genannt wird, zeigt sich übrigens, daß Groth einen alten Groll gegen Fuchs hat. Einerseits konzidiert Groth: “Ich wurde gegen ihn als letztes Mittel eingesetzt, nachdem drei Vernehmer vor mir gescheitert waren. Fuchs hat von Januar bis Mai nicht einen einzigen Ton mit gegenüber gesagt.”
Dann entrüstet sich Groth: “Fuchs erzählt einen ganzen Haufen Scheiße! Was auf seiner Zelle gelaufen ist, weiß ich nicht genau, aber, was er sich in Bezug auf mich einbildet, stimmt nicht ganz. Er hat recht mit dem ZI, dem Zelleninformanten. Das war ein Schleuser, der 14 Jahre bekommen hat und sich sofort überwerben ließ. Aber Fuchs Darstellungen in Bezug auf mich sind paranoiische Vorstellungen. Beispielsweise, wenn er behauptet, daß ich in brenzligen Situationen mit einer Klingel selbst das Telefon betätigt hätte. Das stimmt nun wirklich nicht, das hatte ich nicht, das waren echte Anrufe!”
Soweit historische Anmerkungen zum Prozeß gegen Jutta Braband und Thomas Klein aus der Kenntnis eines Vemehmers. Auch ansonsten gab es im Gespräch eine Reihe von interessanten Punkten, die hier nur schwer gebündelt mitzuteilen sind. Immerhin zum Schluß noch eine Bemerkung Groths zum Fall Sascha Anderson:
Er habe 1982 oder 1983 einen ganzen Tag damit zu tun gehabt, um Anderson in Anwesenheit seines damaligen Fiihrungsofflziers auszureden, den Lyriker Papenfuß anzuzeigen. Anderson wäre dann vor Gericht der einzige Zeuge gewesen und hätte sich damit als Inoffizieller Mitarbeiter enttarnt. Das begriff aber weder Anderson noch sein Fiihrungsoffi- zier. Nein, meint Groth, Anderson seien nicht im Knast die Nieren zerschlagen worden. Anderson habe einen Knast niemals von innen gesehen. r.l.
* §219 StGB der DDR: Ungesetzliche Ver- bindungsaufhahme. Wer zu Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, die sich eine gegen die staatliche Ordnung der Deutschen Demokratischen Republik gelichtete Tätigkeit zum Ziele setzen, in Kenntnis dieser Ziele oder Tätigkeit in Verbindung tritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Vemrtei- lung auf Bewähmng bestraft
** §100 StGB der DDR: Staatsfeindliche Verbindungen. (1) Wer zu Organisationen, Einrichtungen, Gnippen oder Personen wegen ihrer gegen die Deutsche Demokratische Republik oder andere friedliebende Völker gerichtete Tätigkeit Verbindung aufnimmt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.