Gerd-Rüdiger Stephan/Detlef Nakath (Hrsg): Ausschluss. Das Politbüro vor dem Parteigericht. Die Verfahren 1989/1990 in Protokollen und Dokumenten, Karl Dietz Verlag Berlin GmbH, Berlin 2020, 551 Seiten, ISBN: 978-3-320-02365-2.
Rezension von Thomas Klein
30 Jahre nach dem Ende der SED ist endlich auch der letzte Akt des Versuchs einer nominellen „Selbstreinigung“ der SED-PDS dokumentiert: Gerd-Rüdiger Stephan und Detlef Nakath veröffentlichen im Dietz-Verlag die Wortprotokolle der Anhörungen damals noch nicht ausgeschlossener ehemaliger Mitglieder des SED-Politbüros vor der neuen Zentralen Schiedskommission (ZSK) einer sich im Umbruch befindenden Staatspartei. Im Januar 1990, während des sich beschleunigenden Niedergangs des alten SED-Parteienstaates und inmitten einer innerparteilichen Kontroverse „Selbstauflösung oder Neuanfang der SED als PDS“ bemühte sich die Schiedskommission darum, demonstrative Entschlossenheit bei der „Abrechnung“ mit hauptverantwortlichen politischen Trägern des untergehenden Regimes zu zeigen. Das abgedruckte diesbezügliche Protokoll der Kommissionssitzung vom 20./21. Januar 1990 enthält auch einige dürre Mitteilungen über Rehabilitierungen und Aufhebung von früheren Parteistrafen, dem „Gegenstück“ gerade in Angriff genommener Parteiausschlüsse, jener „Höchststrafe“ des damaligen statuarischen Sanktionskatalogs. Die von Stephan und Nakath sorgfältig und leserfreundlich kommentierten Befragungsprotokolle der Politbürokraten vor dem „Parteigericht“ werden von den Herausgebern eingebunden in die Wiedergabe gewichtiger Beschlüsse und Protokolle unmittelbar vorgelagerter Entscheidungen, so der Zentralen SED-Parteikontrollkommission (ZPKK), dem Vorgänger der Zentralen Schiedskommission der SED-PDS, vom November 1989 und dem Protokoll der letzten Tagung des SED-Zentralkomitees vom Dezember 1989. Ergebnisse der parteiinternen Untersuchungen von Amtsmissbrauch und Korruption werden von den Herausgebern ebenso wie Einblicke in die damalige Berichterstattung der parteinahen Tageszeitung „Neuen Deutschland“ publiziert.
Welchen zeithistorischen und politischen „Gebrauchswert“ können diese alten Dokumente, spät aufgefunden im Parteiarchiv der SED-Nachfolgepartei als Tonbandmitschnitte in einem bis dahin unbeachteten Pappkarton, heute für die „Nachgeborenen“ und für gegenwärtige Zeithistoriker haben? Umso mehr, als diese vorbildliche Dokumentation die Entbehrungen des interessierten Lesers beim „Genuss“ der mitunter unzumutbaren Rechtfertigungs-Suada einiger angeklagter Politbürokraten zu lindern vermag. Die Frage nach diesem „Gebrauchswert“ schneiden auch die Herausgeber zumindest indirekt an, indem sie einleitend Volkmar Schöneburg und Tom Strohschneider zu Wort kommen lassen.
Woran misst sich nun der mögliche substanzielle Erkenntnisgewinn aus den hier veröffentlichten Befragungsprotokollen der ehemaligen Politbürokraten? Wie sind die Absichten der damaligen Schiedskommissionstätigkeit zu bewerten? Wo sind die Grenzen sichtbar, was diese Kommission zu leisten vermochte und woran sie scheitern musste?
Diesen Fragen geht der Volljurist Schöneburg leider nur halbherzig nach, wiewohl er hier viel weiter kommt als die meisten anderen mit dieser Materie befassten Kommentatoren. So stellt er sich (indirekt) immerhin der heiklen Frage, inwieweit diese Ächtung der SED-Politbürokraten durch die Schiedskommission der SED-PDS in den Verdacht einer Affinität zu den bekannten Säuberungsexzessen in den stalinisierten Parteien des Sowjetischen Blocks kommen könnte. Die Rituale dieser vergangenen stalinistischen Parteisäuberungen schlossen die obligatorischen Schuldeingeständnisse und Selbstanklagen der beschuldigten Parteimitglieder ebenso ein, wie deren strafrechtliche Sanktionierung den Parteistrafen auf dem Fuße folgte. Die Zentrale Schiedskommission bemühte sich durchweg – dies zeigen die veröffentlichten Befragungsprotokolle – jedem Anflug von Ähnlichkeit ihrer Arbeit mit den Methoden der inquisitorischen Säuberungsinstanzen stalinistischer Parteiapparate vorzubeugen. Doch alle Verfahrensbeteiligten – Befragte wie Befrager – entstammten diesen Apparaten. Wie konnte das dann gelingen? Und vor allem: Was unterschied die Zwecksetzung stalinistischer „Säuberungen“ von den Intentionen der Untersuchungen des neuen SED-PDS-Schiedsgerichts? Setzt die Veröffentlichung der Befragungen den Leser instand, ausgerechnet in den Parteiausschlussverfahren Elemente der versprochenen „Erneuerung“ der Partei glaubhaft zu erkennen? Schließlich sollte nun alles anders sein: Getreu der beim Sonderparteitag der SED-PDS im Dezember 1989 verabschiedeten Verheißung, mit dem Stalinismus als System endgültig zu brechen, versuchte das neue Parteigericht im Januar 1990, in diesem Sinne Maßstäbe für solchen Neuanfang zu setzen. Konnte das wirklich gelingen?
Die Schiedskommission der SED-PDS begann ihre Arbeit, als die Staatspartei SED ihr unmittelbares Herrschaftsmonopol längst verloren hatte, ohne auch alle Machtressourcen eingebüßt zu haben (Modrow-Regierung). In einer Situation substanziellen Glaubwürdigkeitsverlusts ging es in der SED-PDS darum, ihren verkündeten Bruch mit dem stalinistischen SED-Regime auch in Gestalt einer „personalisierten“ Abrechnung mit den alten Verantwortungsträgern zu demonstrieren. Diese Aufgabe kam nun auf die Schiedskommission zu. Für einen Bruch mit „dem Stalinismus als System“ (Schuhmann auf dem Sonderparteitag Dezember 1989) – in diesem Fall die Aufdeckung der Herrschaftslogik früherer terroristischer Säuberungen und des politbürokratischen Dirigismus – erwies sich diese Schiedskommission aber als ungeeignet. Dem Protokollband ist zu entnehmen, wie die Kommissionsmitglieder den Politbürokraten Parteistatutenverletzungen, Machtmissbrauch und autokratische Praktiken nachzuweisen trachteten, ohne herausarbeiten zu können, dass eben diese Praktiken essentielle Elemente dieses stalinistischen Systems selbst sein mussten. Sie erweckten den Eindruck, dass ohne die (leicht nachzuweisenden) individuellen Verstöße der Politbüromitglieder gegen das Parteistatut die „Entartung“ des ganzen Systems stalinistischer Herrschaftsarchitektur vermeidbar geblieben wäre. Diese Fehlorientierung der Kommission erschwerte es ihr natürlich, ihre Arbeit grundsätzlich und aufklärerisch von den vergangenen diktatorischen Säuberungspraktiken der ZPKK abzugrenzen.
Verlässliche Antworten auf die oben formulierten Fragen wird es also nur geben, wenn ein klares Bild vom „Sinn“ der vergangenen und nur auf den ersten Blick irrationalen stalinistischen Säuberungsexzesse vorliegt. Angesichts des damaligen enormen Missverhältnisses von tatsächlichen oppositionellen und widerständigen Bestrebungen und ihrem seitens der Herrschenden zur Rechtfertigung von Terror behaupteten illusorischen Umfangs, angesichts der martialischen Strafdimensionen infolge konstruierter Verratsanklagen und angesichts der enormen Verluste an menschlichen und ökonomischen Ressourcen im Vollzug diverser Vernichtungsauslesen ergibt sich unmittelbar die Frage nach der „Rationalität des Terrors“ in hochstalinistischen Regimen und der Repressionslogik in poststalinistischen Diktaturen. Die Antwort auf die Frage nach der Rationalität solchen Herrschaftshandelns muss ganz offensichtlich jenseits ihrer Legitimationspropaganda gesucht werden. Die besondere Militanz eines solchen Terrorregimes entspringt zunächst dem unmittelbaren Zugriff einer herrschenden Partei auf das staatliche Gewaltmonopol (Staatsmacht als Parteidiktatur). Umso ungebremster kann sich die herrschaftsgeleitete Indienststellung staatlichen Gewalthandelns zugunsten parteipolitischer Zwecksetzungen verwirklichen. Terror als erstes Mittel einer transformatorischen Zwangsvergesellschaftung war die Reaktion einer autoritären Parteielite auf die Wahrnehmung massiver Defizite an Loyalitätsressourcen. Zudem erwies sich dieses Mittel in Gestalt von „Säuberungen“ als Instrument zur Lösung innerbürokratischer Rationalitätskonflikte in einer autoritär-hierarchisch strukturierten Funktionärspartei. Die so wirkende Verquickung politischer Ächtung und strafrechtlicher Sanktionierung von Verstößen gegen die Treuepflicht erzeugte langfristig eine wirksame subalterne Prädisposition in gesellschaftlicher Dimension: Gefolgschaftseifer, Konformitätsbereitschaft und ängstliche Konfliktvermeidung entfalteten sich vor dem Hintergrund vielfältiger Sanktionsdrohungen. Die SED sollte zur „Partei neuen Typus“ nicht dadurch werden, dass angekündigte Säuberungen von „Erfolg“ gekrönt wurden, sondern dadurch, dass sich möglichst alle Parteimitglieder an dieser Jagd beteiligten. Dieser Vorgang und nicht die Ergebnisse der Jagd auf „Verräter“ machten den Sinn der Kampagnen aus. Wen man nun bei dieser Jagd erwischte und ob zu „Recht“ oder „Unrecht“, war durchaus unerheblich. Die billigend in Kauf genommenen politischen Unkosten eines so rabiaten „Durchrüttelns“ der Partei bestanden allerdings auch in der „Liquidierung“ durchaus treu ergebener stalinistischer Parteikader und -mitglieder. Der wirkliche Sinn damaliger Säuberungen war die nachhaltige Immunisierung der Kader- und Massenpartei gegen jede Form der Dissidenz im Prozess ihrer Verwandlung in ein Instrument der Bürokratie. Unter der Oberfläche des gestrafften Parteikörpers hatte sich die Kluft zwischen aktiven, loyalen Parteisoldaten, die ganz nach den Vorstellungen der Parteiführung bewusst als disziplinierte Elite agieren wollten, und zum Schweigen gebrachter unzufriedener Parteimitglieder, deren kritische Distanz zur Parteiführung wuchs, mehr und mehr vergrößert. Dies ging auf Kosten eines von dieser Parteiführung eigentlich angepeilten, auf aktiver Massenloyalität beruhenden, innerparteilichen Konsenses. Nebenbei ist die Differenz zwischen einem „subjektiven“ und einem „objektiven“ Feind beinahe zum Verschwinden gebracht worden. Letztlich nahm auch bei Kontroversen zwischen konkurrierenden Anwärtern auf Richtlinienkompetenz in der Parteiführung die Entscheidung über Sieg oder Niederlage immer die Gestalt einer Klarstellung an, wer die Macht hatte, diese Feindzuweisung vorzunehmen.[1]
Schöneburg verweist zu Recht darauf, wie stark sowohl die Schiedskommissionsmitglieder, als auch die befragten ehemaligen Politbüromitglieder im Januar 1990 noch dem stalinistischen Parteiverständnis, als auch in der dort ausgeformten politischen Sozialisation verhaftet geblieben waren. Insofern hätten die an alle vorgeladenen Delinquenten gestellten einheitlichen Fragen nach ihrer persönlichen Mitverantwortung für die entstandene Krisenlage in Partei und Gesellschaft auch an die Mitglieder der über sie richtenden Schiedskommission gestellt werden können. So verwechselte die Kommission die Bestrafung der ehemaligen Politbürokraten durch Nachweis ihrer individuellen Verantwortung für Statuten- und Gesetzesverletzungen mit der Aufdeckung der systemischen Invarianten stalinistischer Herrschaft, die sich in den Praktiken der hier Befragten personalisierten und bewiesen werden konnten. Dieser Nachweis unterblieb. Mit diesem Personal war eine Systemkritik des Stalinismus unmöglich – womit ein erster „Gebrauchswert“ der vorliegenden Dokumentation formulierbar wird.
Interessant ist auch die Tatsache, dass gemäß den Befragungsprotokollen verschiedene Kommissionsmitglieder immer wieder berichteten von sich bei ihnen häufenden Anzeigen und Mitteilungen diverser Parteimitglieder und Funktionäre über zum Teil strafrechtlich relevante Fälle von Korruption, Machtmissbrauch und Vorteilsnahme sowie über massive Statutenverletzungen (Unterdrückung von Kritik, Verstöße gegen das Prinzip kollektiver Leitung, ungerechtfertigte Disziplinierungen etc.) überall in den Leitungsebenen von Partei und Staat. Mit anderen Worten: Die mitunter verbrecherischen Verfehlungen der Funktionseliten waren tausenden Parteimitgliedern längst geläufig, aber das Parteikontrollsystem hielt sie erfolgreich nieder. Dies verweist darauf, dass dieses System nur durch hunderttausendfache Komplizenschaft und Gefolgschaftstreue funktionierte, die nicht allein auf dem Repressionsdruck fußten. Das Maß an Zynismus und sozialem Karriereinstinkt der Eliten war beträchtlich und fest in das Herrschaftssystem verankert.
„Leben steht nicht auf dem Spiele, euer Wohlleben ja nur“[2]
Wenn also die Kommissionsarbeit zu dieser erstrangigen Frage nach der „Rationalität des Terrors“ keinen Aufschluss geben konnte, erlauben die dokumentierten Protokolle doch weitreichende Einblicke in die Facetten psychosozialer Prägungen der verfahrensbeteiligten Akteure – ein zweiter (nachgeordneter) politischer Gebrauchswert der Dokumentation: Ganz im Einklang mit der jahrzehntelangen bisherigen Praxis vergangener Parteistrafverfahren bekannten sich alle ehemaligen Politbürokraten allgemein zu ihrer Mitverantwortung für die gescheiterte SED-Politik, wiewohl sie sich selten an eigene konkrete Verfehlungen erinnern konnten. Die klaglose Einwilligung der Mehrheit der Befragten in ihren Parteiausschluss folgte der Tradition, dass sie als politisch diskreditierte Verlierer im Resultat jäher Wendungen der Parteilinie durch Anerkennung der eigenen Ächtung ihrer Partei noch einen letzten Dienst zu erweisen vermögen. Am konsequentesten folgte Kurt Hager diesem Brauch, indem er selbst seinen Parteiausschluss von der Kommission erbat. In solcher Einsicht erkennt man hier zweifellos den Kurt Hager von 1949 wieder, der in seinem Vorwort zur 2. Auflage des (auch) im Dietz-Verlag erschienenen Protokollbands des Schauprozesses gegen „László Rajk und Komplizen vor dem Volksgericht“ dozierte: „Der Budapester Prozess […] lehrt, dass jeder faule Liberalismus gegenüber Schädlingsarbeit der Tito-Agenten und anderer Trotzkisten ein Verbrechen an der Arbeiterklasse […] ist“ (S. 8). Als Verlierer der jüngsten politischen Entwicklungen erwartete er 1990 von seiner gewendeten Partei keine Schonung – also forderte er vorauseilend selbst die Höchststrafe. Ganz anders Egon Krenz und Alfred Neumann, die sich (erfolglos) gegen ihren Rausschmiss wehrten und so mit den vergangenen Säuberungsroutinen brachen. Willi Stoph (bereits im Dezember 1989 ausgeschlossen) gelang es immerhin, seinen Einspruch mit glaubhaften Hinweisen auf Fehldiagnosen im Zwischenbericht der Untersuchungskommission an den Sonderparteitag der SED-PDS hinsichtlich seiner Verantwortung als Ministerratsvorsitzender für die Wandlitz-Siedlung zu versehen. Alle Beschwerdeführenden folgten der inzwischen ritualisierten Norm, Ulbricht, Honecker, Günter Mittag oder (bedarfsweise) Joachim Herrmann die universelle Verantwortung zuzuschanzen. Auch diese Einsprüche sind im Dokumentenband nachlesbar.
Meiner Ansicht nach irrt Schöneburg, wenn er einschätzt, der ZSK sei es gelungen, insbesondere mit den verfügten Rehabilitierungen „das ganze Regime der Verfolgung, Verurteilung und Bestrafung im Namen des Sozialismus für den demokratischen Sozialismus für ungültig zu erklären“ (S. 15). Doch er schätzt zutreffend ein, dass erst 1991 mit dem neuen PDS-Statut, wo das Institut der Parteistrafe abgeschafft und der Parteiausschluss als äußerste Maßnahme einer Wahrung der Parteiidentität ihrer Straffunktion entkleidet wurde, etwas Neues Einzug hielt. Insofern bezeichnet er die Verfahren von 1990 zu Recht als „Anachronismus“. Tom Strohschneider wiederum bringt die Vorgänge vom Januar 1990 mit den nachfolgenden Veränderungen in der Wahrnehmung der Herbstrevolution 1989 und dem Transformationsgeschehen in der SED-PDS hin zur PDS während der 90er Jahre in Verbindung. Hinsichtlich der Tiefe des Erneuerungsfortschritts zitiert Strohschneider Rainer Land: „Der Reformflügel ist wieder in der Minderheit, schlimmer ist aber: Er wird nach wie vor von einer praktischen Wirkung auf Politik ausgeschlossen“ (S. 22).
Nun also ist mit der vorliegenden Veröffentlichung das Ende der SED komplett dokumentiert: Sie ergänzt die Veröffentlichung von Hans-Hermann Hertle und Gerd-Rüdiger Stephan von 1999 mit den Protokollen der letzten Tagungen des SED-Zentralkomitees (7. Tagung im Dezember 1988 bis zur 12. Tagung am 3. Dezember 1989) sowie der Dokumentation des Verlaufs des Außerordentlichen Parteitags der SED-PDS vom Dezember 1989, herausgegeben 1999 von Lothar Hornbogen, Detlef Nakath und Gerd-Rüdiger Stephan. Alle drei Veröffentlichungen sind eine großartige Fundgrube für Parteienforscher, denen allerdings eigene verallgemeinernde Schlussfolgerungen anhand dieser Quellen nicht erspart bleiben.
[1] Siehe Thomas Klein, Über die Rationalität des Terrors und zur Soziologie des Verrats am Beispiel der SED-Parteikontrolle, in: „… feindlich-negative Elemente …“ Repression gegen linke und emanzipatorische Bewegungen in der DDR, Materialien Nr. 29 der Rosa-Luxemburg-Stiftung, 2019, S. 47-53.
[2] Wolf Biermann, Prügelkriegen, meine Herren (1963).