von Dietmar Wolf Am ersten August 2018 berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger über ein Gerichtsurteil gegen eine Umwelt-Aktivistin, die an einer Protestaktion gegen die Abholzung des Hambacher Forst teilnahm. Laut Kölner Zeitung wurde sie zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil sie angeblich und nach Auffassung des Richters, eine Gruppe von Aktivisten, die Böller auf Bundespolizisten warfen, „trommelnd unterstützte“. [1] Dabei war es für den Richter unerheblich, dass sie selbst gar kein Böller geworfen hatte. Die Umwelt-Aktivistin wurde am 19. März 2018 bei einem Polizeieinsatz im Hambacher Forst vorläufig festgenommen und am folgenden Tag in Untersuchungshaft in die JVA Köln gebracht. Nach vier Monaten U-Haft eröffnet das Amtsgericht Kerpen am 24. Juli 2018 einen Prozess gegen die Aktivistin: Der Angeklagten wird nach §125a StGB ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruches und §224 StGB versuchte gefährliche Körperverletzung mittels Pyrotechnikeinsatz vorgeworfen. Haftgrund ist die Fluchtgefahr, da die Beschuldigte ihre Personalien verweigert und für das Gericht anhand der Sprachbarrieren erkennbar nicht aus Deutschland und nicht sicher aus der EU stamme. So soll durch die U-Haft die Durchführung des …